Dies ist eine Musterbeschreibung und ist ein unverbindlicher Regelungsvorschlag, der nicht notwendig den Bedürfnissen Ihres Golfclubs entsprechen muss.
Verantwortung/Befugnisse
Der Kassenprüfer, auch Rechnungsprüfer oder Revisor genannt, überprüft unabhängig und unbefangen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung des Golfclubs. Über den Inhalt und das Ergebnis seiner Prüfung berichtet er der Mitgliederversammlung. Er ist Weisungen des Vorstands oder anderer verantwortlicher Organe des Golfclubs nicht unterworfen. Die Rechte des Kassenprüfers umfassen die Einsichtnahme in die zur Prüfung der Buchhaltung erforderlichen Unterlagen, sowie das Recht, von den zuständigen Personen (Vorstand, Schatzmeister usw.) alle notwendigen Auskünfte zu verlangen.
zuständig für
- Prüfung der Kassenführung, insbesondere die Bestandsprüfung zum Ende des Geschäfts-/Vereinsjahres
- Prüfung, ob vorhandene Mittel wirtschaftlich verwendet wurden
- Beantwortung der Frage, ob die Ausgaben sachlich gerechtfertigt, rechnerisch richtig und korrekt belegt und verbunden sind
- Überprüfung von Abweichungen zu den im Haushaltsplan festgelegten Budgets
Persönliche und/oder fachliche Anforderungen
- Kaufmännische Ausbildung, bevorzugt Tätigkeit als Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer oder eine vergleichbare Qualifikation
- Buchhaltungskenntnisse
- Kenntnisse des Lohnabrechnungsverfahrens und der wichtigsten steuerlichen und sozialversicherungspflichtigen Meldepflichten
- Grundkenntnisse in doppelter Buchhaltung
- Grundsätze und Verfahren der Bilanzierung (bei bilanzierenden Vereinen)
- Kenntnisse der Besteuerung von Golfclubs einschließlich Spendenrecht
- sorgfältige und gewissenhafte Arbeitsweise
Hilfestellung und Dokumente
- Satzung des Golfclubs
- Weitere Hilfestellungen entnehmen Sie den weiterführenden Links und Anhängen
Hinweise
- Diese Stellenbeschreibung dient einer Abgrenzung der Aufgaben des Kassenprüfers von den Aufgabengebieten anderer für den Golfclub tätiger Personen. Sie stellt ohne Anspruch auf Vollständigkeit ein Muster und als solches einen unverbindlichen Regelungsvorschlag dar, der nicht notwendig den Bedürfnissen Ihres Golfclubs entsprechen muss. In Abhängigkeit von den konkreten Umständen vor Ort sollten daher unzutreffende Passagen der Stellenbeschreibung gestrichen und diese um für das Aufgabengebiet des Schatzmeisters in Ihrem Golfclub relevante Bereiche ergänzt werden.
- Diese Stellenbeschreibung wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Eine Haftung für inhaltliche Richtigkeit kann nicht übernommen werden, es sei denn, es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässig begangene Pflichtverletzung vor.