Dies ist eine Musterbeschreibung und ist ein unverbindlicher Regelungsvorschlag, der nicht notwendig den Bedürfnissen Ihres Golfclubs entsprechen muss.
Verantwortung/Befugnisse
Die Mitglieder des Handicapausschusses unterstützen und beraten den Spielführer bei seiner Arbeit. Weiterhin dient er dem DGV als Beratungsorgan bei desen Ausübung der Rechte und Pflichten nach den Handicap-Regeln.
Ausschussmitglieder werden vom Vorstand des Golfclubs berufen bzw. abberufen. Der Ausschuss muss aus mindestens einer Person bestehen.
Zuständigkeit
- Kontrolle der Handicap-Indizes auf Übereinstimmung Spielstärke
- Ansprechpartner für Anpassungswünsche der Handicap-Indizes durch Spieler
- Weitere Aufgaben entsprechend Handicap-Regeln Anhang A (2)
Persönliche und/oder fachliche Anforderungen
- Allgemeine organisatorische Kenntnisse
- Gute bis sehr gute Kenntnisse der Handicap-Regeln
- Überzeugte Einhaltung des World Handicap Systems
- Bereitschaft zur Durchsetzung ggf. auch unpopulärer Entscheidungen
Hilfestellung und Dokumente
- Rahmenausschreibung Ihres Golfclubs
- Platzordnung Ihres Golfclubs
- Weitere Hilfestellungen entnehmen Sie bitte den Weiterführenden Links und Anhängen
Hinweise
- Diese Stellenbeschreibung dient einer Abgrenzung der Aufgaben des Handicapausschusses von den Aufgabengebieten anderer für den Golfclub tätiger Personen. Sie stellt ohne Anspruch auf Vollständigkeit ein Muster und als solches einen unverbindlichen Regelungsvorschlag dar, der nicht notwendig den Bedürfnissen Ihres Golfclubs entsprechen muss. In Abhängigkeit von den konkreten Umständen vor Ort sollten daher unzutreffende Passagen der Stellenbeschreibung gestrichen und diese um für das Aufgabengebiet des Handicapausschusses in Ihrem Golfclub relevante Bereiche ergänzt werden.
- Diese Stellenbeschreibung wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Eine Haftung für inhaltliche Richtigkeit kann nicht übernommen werden, es sei denn, es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässig begangene Pflichtverletzung vor.