Dies ist eine Musterbeschreibung und ist ein unverbindlicher Regelungsvorschlag, der nicht notwendig den Bedürfnissen Ihres Golfclubs entsprechen muss.
Verantwortung / Befugnisse
Der Inklusionsbeauftragte ist erster Ansprechpartner für Fragen und Bedarfe der Inklusion. Er berät und sensibilisiert den Vorstand, den Clubmanager, die Mitarbeiter, die Mitglieder sowie das regionale Umfeld zu den Chancen der gelebten Inklusion.
Ebenen / Bereiche der Inklusion
- Im Golfsport / Golfspiel(er) / Training
- Im Clubhaus, Servicebereich, Umkleide/Dusche/WC, Platz, Proshop, Caddyhalle, Hotel
- Im Golfclubmanagement (Führung und Personal) und im Golfclubleben (Mitgliedercommunity)
- Im Weiterbildungsmodul für Trainer
- Im Personalwesen (z.B. Beschäftigung von Menschen mit Behinderung)
Zuständig für
- Erster Ansprechpartner und Schnittstellenfunktion bei Belangen der Inklusion
- Sensibilisierung für inklusive Belange
- Vermittlerrolle
- Entwicklung von inklusiven Angeboten im Golfclub/Golfanlage
- Netzwerkbildung und –pflege für Inklusion im regionalen Umfeld
- Kooperationen und Sponsoring mit und für Inklusion entwickeln
- Austausch mit anderen Inklusionsbeauftragten anderer Golfclubs, mit dem LGV und DGV
Persönliche / fachliche Anforderungen
- Hohe Empathie und soziale Kompetenz
- Hohe Kommunikationsfähigkeit
- Überzeugungskraft, Vermittlungsvermögen
- Teamplayer
- Konstruktiver Umgang mit Kritik oder Ablehnung, viel Geduld und Ausdauer
- Offenheit für Netzwerkarbeit
- Bereitschaft zu sozialem Engagement (zeitlich und inhaltlich)
Hilfestellungen und Dokumente
- Platzregeln Ihres Golfclubs / Golfanlage
- Satzung
- Weitere Hilfestellungen entnehmen Sie den weiterführenden Links und Anhängen