FAQs zur Ausweiskennzeichnung
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Muss jedes DGV-Mitglied seine DGV-Ausweise kennzeichnen?
Mit einer großen Mehrheit von 84,8% der Stimmen auf dem Verbandstag 2016 wurde die Kennzeichnung für alle dem DGV angeschlossene Golfanlagen beschlossen.
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Unterschiedliche Kennzeichnung für DGV-Ausweis oder DGV-Ausweisplus?
Die Kennzeichnung der Ausweise erfolgt unabhängig von der Nutzung von DGV-Ausweis oder DGV-Ausweisplus.
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Erhalten auch Fernmitglieder das „Regionalitäts“-Signet?
Die Regionalitätskennzeichnung bezieht sich auf den Golfer, nicht auf die Golfanlage. Werden die Kriterien vom Golfspieler erfüllt, wird der ausgegebene DGV-Ausweis entsprechend gekennzeichnet.
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Muss bei der eigentlichen Ausweisbestellung etwas berücksichtigt werden?
Um die Regionalität korrekt zu ermitteln, ist die jeweils aktuelle Version des Clubverwaltungssystems (CVS) nötig. Im Zweifelsfall kann der jeweilige Hersteller genaue Informationen zur Version liefern.
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Unterschiedliches Greenfee bei unterschiedlichen Kennzeichnungen?
Dem Clubsekretariat soll eine Greenfee-Findung durch die Verknüpfung von Ausweiskennzeichnung zwischen dem DGV-Intranet und den Clubverwaltungssystemen (CVS) ermöglicht werden. Letztendlich ist es die Entscheidung der Golfanlage, dieses Angebot zu nutzen. Es gilt immer das Hausrecht.
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Wie wird mit ausländischen Adressen umgegangen?
Der DGV berücksichtigt für die Ermittlung der Regionalität die konkrete Entfernung zwischen Golfer und Golfanlage. Diese Entfernung wird innerhalb der Clubverwaltungssoftware (CVS) ermittelt. Somit können im Regelfall alle Adressen berücksichtigt werden.
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Erhält die Golfanlage eine Auswertung der Mitgliederdaten?
Dem Clubsekretariat steht im DGV-Serviceportal eine clubbezogene Auswertung zur Verfügung. Die Daten werden unter Mein Club / Clubpersonen / Statistiken zur Regionalität aufbereitet.