
DGV-Ausweis 2024
Der 1992 eingeführte DGV-Ausweis ist ein Marketinginstrument und ein Schlüssel für Services auf den Golfanlagen. Er bildet die Grundlage für das Golfspielen außerhalb des Heimatvereins, denn die Inhaber erhalten in aller Regel gegen Vorlage der Karte Gastspielmöglichkeit gegen Greenfee - im Inland und im Ausland. Jedoch liegt es im Hausrecht des einzelnen Golfclubs beziehungsweise Golfanlagenbetreibers zu entscheiden, wer auf seiner Anlage, wann und zu welchen Konditionen spielen darf.
Die Ausgabe des DGV-Ausweises ist in den Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien (AMR) des DGV geregelt. Die AMR beinhalten im Wesentlichen
- die Verpflichtung der DGV-Mitglieder, seinen Clubmitgliedern beziehungsweise vertraglich angeschlossenen Personen mit mindestens zwölfmonatiger Vertragslaufzeit den DGV-Ausweis auszuhändigen und daneben keine eigenen oder sonstige Mitgliedskarten auszugeben. Ferner hat er seine Mitglieder darüber zu informieren, dass der DGV-Ausweis die Mitgliedschaft im Golfclub belegt und nicht dazu berechtigt, auf anderen Plätzen ein Spielrecht gegen Greenfee einzufordern.
- das Verbot, den DGV-Ausweis an Personen auszugeben, die nicht Mitglied beziehungsweise vertraglich angeschlossene Person mit mindestens zwölfmonatiger Vertragslaufzeit sind.
- die Vergabe von maximal 700 DGV-Ausweisen je neun Löcher des eigenen oder vertraglich genutzten Golfplatzes für Golfspieler, die am 1. Januar des Jahres 18 Jahre oder älter waren. Alle Clubmitglieder erhalten unabhängig von ihrem Mitgliedsstatus den DGV-Ausweis, soweit der Golfclub an diese einen DGV-Ausweis ausgibt. Die Ausgabe an die Spieler erfolgt durch die Golfclubs bzw. Golfanlagenbetreiber.
- Als Ergänzung zum klassischen DGV-Ausweis im Scheckkartenformat haben die Golfspielerinnen und Golfspieler die Möglichkeit, den eigenen DGV-Ausweis unter www.golf.de digital auf dem Smartphone zu hinterlegen.