
Die Entwicklung der Golfspielerinnen und Golfspieler in den vergangenen 10 Jahren. (Foto: DGV)
Der Deutsche Golf Verband (DGV) bittet seine Golfclubs, uns die Anzahl ihrer Vereinsmitglieder beziehungsweise ihrer angeschlossenen Personen am Stichtag 30. September 2022 mitzuteilen. Diese sogenannte Mitgliederbestandserhebung wird für die Erstellung der endgültigen DGV-Beitragsrechnung 2022 und für die Verbandsstatistiken zu registrierten Mitgliedschaften/Spielrechten benötigt. Hilfestellung zum genauen Vorgehen bietet die Clubverwaltungssoftware (CVS).
Wer ist zu melden?
- Alle Vereinsmitglieder sowie alle angeschlossenen Personen, unabhängig von ihrem Status, müssen gemeldet werden. Bedeutet: Auch Zweitmitglieder, passive Mitglieder und Inhaber von Jahresmitgliedschaften sind anzugeben.
- Vereinsmitglieder, die bis zum 30. September des laufenden Jahres gekündigt haben, aber noch bis zum Jahresende Mitglied des Clubs sind, sind in die Bestandserhebung einzubeziehen.
- Firmenmitgliedschaften sind mit der Anzahl der eingeräumten Spielrechte zu melden, wobei bei fehlender Altersangabe die Eingruppierung in die „älteste" Altersgruppe erfolgt. Die Altersgruppen sind nach dem Geburtsjahrgang zu untergliedern.
- Bei Betreibergesellschaften mit Spielbetrieb sind alle angeschlossenen Personen zu melden, unabhängig davon, ob sie einen DGV-Ausweis erhalten haben oder über einen Handicap Index verfügen.
Die Meldung dieser Daten kann durch einen entsprechenden EDV-Ausdruck der aktualisierten CVS erstellt werden. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die drei CVS-Lösungen PC Caddie, Albatros und Club-in-One ist im Anhang zu finden. Die Erstellung des Ausdrucks erfolgt bei einem korrekt eingestellten und aktualisierten CVS unter dem entsprechenden Programmpunkt ("Verbandsstatistik", "DGV Mitgliederstatistik", "DGV Statistiken") und wird dem DGV anschließend automatisch auf elektronischem Weg weitergeleitet. Zur Bearbeitung benötigt der DGV zusätzlich noch den vom betreffenden Club unterschriebenen Ausdruck mit dem Transaktionscode. Den Ausdruck bitte per Mail an falch@dgv.golf.de schicken.
Hinweis:
Die Satzungsregelung zum DGV-Jahresbeitrag finden Sie in § 9 DGV-Satzung. Für die Meldung an den DGV gilt nach den DGV-Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien (Ziff. 11, Stand 12.09.2021) der 15. Oktober 2022 als Endtermin. Zugleich bitten wir zu beachten, dass im Falle einer nicht fristgerechten Meldung bis spätestens zum 15. Oktober 2022 eine Bestandsermittlung auf Grundlage der im DGV-Intranet hinterlegten Bestandsdaten oder im Wege der Schätzung erfolgt (Ziff. 11 Abs. 2 S. 2 AMR).