
GolfProtect - der Haftpflichtschutz für Golfspieler | © (Foto: DGV/Getty)
Mit den Anpassungen hat der DGV den Leistungsumfang zu unveränderten Konditionen (Option1: Werbeeinwilligung zugunsten der HanseMerkur oder Option 2: Jahresbeitrag von 12 Euro) hochattraktiv erweitert. Damit bietet die DGV-GolfProtect umfangreichen Haftpflichtversicherungsschutz bei der Ausübung des Golfsports und ist dabei auch eine sinnvolle Ergänzung zur eigenen Privathaftpflichtversicherung – für ein sorgenfreies Golfspiel.
Schon jetzt können Golfspieler auf www.golf.de/versicherung entweder ihren Versicherungsschutz einfach erneuern und bislang noch nicht Versicherte durch Auswahl unter den beiden genannten Optionen für das Jahr 2023 beitreten.
Für Golfspieler, die in einem dem DGV angehörenden Golfclub organisiert sind, übernimmt die GolfProtect Schäden bei der Ausübung des Golfsports auf Golfanlagen weltweit. Für sonstige Golfspieler trägt sie Schäden auf einer dem DGV angehörigen Golfanlage, wie zum Beispiel Schäden durch abirrende Golfbälle, für die Golfspieler haftbar gemacht werden; und zwar solche, die die private Haftpflichtversicherung des Golfers nicht übernimmt.
Wir haben uns intensiv mit den Fachleuten der HanseMerkur über die Erfahrungen des vergangenen Jahres ausgetauscht. Viele Golfspieler haben sich aufgrund der neuen Situation von ihrer privaten Haftpflichtversicherung ausdrücklich bestätigen lassen, dass ihr Golfspiel und insbesondere abirrende Golfbälle als „versichert" gelten. Trotz dieser Zusage kann der Privathaftpflicht-Versicherer aber im konkreten Schadensfall die Schadenzahlung mangels Verschulden ablehnen. Ob zu Recht, wäre im Einzelfall im Rahmen eines Gerichtsprozesses zu klären. Genau hier, und natürlich auch in Fällen, in denen es keinen Privathaftpflichtversicherungsschutz gibt, hilft die DGV-GolfProtect, die den möglichen Einwand eines vermeintlich fehlenden Verschuldens nicht erhebt und den Schaden dann regelmäßig reguliert. Ein beruhigendes Gefühl, nicht in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden. Zudem ist es uns gelungen, den Versicherungsumfang zu erhöhen und noch attraktiver zu machen. Insbesondere der weltweite Versicherungsschutz wird gerade für die reisefreudigen Golfspieler ein willkommenes Angebot sein. Aus unseren zahlreichen Gesprächen wissen wir auch, dass viele Schäden leider häufig nicht von einer Privathaftpflichtversicherung abgedeckt werden, denn so gehört die Übernahme eines beim Golfspiel verursachten Schadens längst nicht in jedem Fall zum Deckungsumfang der privaten Haftpflichtversicherung, d. h. Schäden beim Golfspiel können von vornherein im Versicherungsumfang nicht enthalten sein.
So funktioniert der Haftpflichtschutz DGV-GolfProtect
Jeder Golfspieler, der diesen Schutz für sich wünscht und bislang keinen solchen Schutz hatte, muss aktiv dem Angebot DGV-GolfProtect beitreten. Er kann dies auf zwei Wegen tun: durch einfache Einwilligung in eine werbliche Ansprache durch den Versicherungspartner HanseMerkur, unentgeltlich, oder gegen eine jährliche Zahlung in Höhe von 12 Euro. Beide Varianten sind mit Blick auf den Leistungsumfang identisch. Wer bereits einen DGV-GolfProtect-Schutz in 2022 hatte, der kann einfach zu den Konditionen des Vorjahres den Versicherungsschutz erneuern. Egal, welche dieser Optionen favorisiert wird, auf Golf.de/Versicherung sind alle Möglichkeiten informativ und übersichtlich aufgeführt. Mit wenigen Klicks ist der Versicherungsschutz für 2023 gesichert.
DGV-GolfProtect – ein weltweiter Haftpflichtschutz*
Der Versicherungsschutz umfasst die persönliche gesetzliche Haftpflicht bei der Ausübung des Golfsports – und zwar weltweit - und greift dann, wenn ein Golfspieler auf anderem Wege nicht für Haftpflichtschäden beim Golfsport vorgesorgt hat oder eine andere Versicherung den Schaden nicht übernimmt. Die Höhe der Selbstbeteiligung konnte im Vergleich zum Vorjahr nochmals halbiert werden und beträgt 250 Euro. Der Versicherungsschutz wird ausschließlich über die Internetseite www.golf.de/versicherung organisiert.
Schnupperer und Probemitglieder weiterhin automatisch versichert
Der DGV trägt dabei nach wie vor dafür Sorge, dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Schnupperer und Probemitglieder über den DGV automatisch einen Haftpflichtschutz bei der Ausübung des Golfsports auf einer Golfanlage genießen.
* Gilt für alle Personen, die in einem dem DGV angeschlossenen Golfclub organisiert sind