DGV-Serviceportal

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  1. DGV Service Portal - Kurz erklärt

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Der neue DGV-Ausweis 2024

| © DGV/iStock_subtik

Ab Montag, den 20. November können die Clubs den neuen DGV Ausweis bestellen. Das Rundschreiben Nr. 05/23 informiert über alle wichtigen Details.

1. Der Kartenproduzent

Die Produktion der DGV-Ausweise 2024 erfolgt durch die in Falkenstein/Vogtland ansässige Firma SINC NOVATION Falkenstein GmbH (ehemals ComCard GmbH).

Bei Fragen oder Reklamationen zur DGV-Ausweisbestellung können Sie sich an Oliver Falch (Tel.: 06 11 – 99 020 105, E-Mail: falch@dgv.golf.de), oder gerne auch direkt an die für die Produktion der DGV-Ausweise zuständige SINC NOVATION Falkenstein GmbH wenden:
 

Katja Trommer
Tel. 03745-769-306

E-Mail: dgv-ausweis@sincnovation.com

 

2. Der Handicap-Index (HCPI) auf dem DGV-Ausweis / Digitaler DGV-Ausweis

Auf dem DGV-Ausweis wird der HCPI des Spielers zum Zeitpunkt der Ausweisbestellung aufgedruckt. Den aktuellen HCPI holt sich dafür die Clubverwaltungssoftware aus der zentralen Datenbank. Der Club kann jederzeit über das DGV-Serviceportal auf die Information zugreifen. Darüber hinaus kann jeder Spieler seinen aktuellen HCPI auf der Golf.de einsehen.

Grundlage des digitalen DGV-Ausweises ist ein produzierter und gültiger DGV-Ausweis sowie die Registrierung des Spielers auf der Webseite. Jeder Golfspieler kann seinen aktuellen DGV-Ausweis mithilfe der 15-stelligen DGV-Ausweisnummer einfach in „Mein Bereich“ auf der Golf.de hinterlegen und so jederzeit seinen aktuellen HCPI abrufen.

 

3. Ein QR-Code auf jedem DGV-Ausweis

Alle DGV-Ausweise enthalten einen QR-Code auf der Vorderseite, der die auch auf der Karte aufgedruckte Servicenummer (zugleich die letzten fünf Stellen der Ausweis-Nr.) bildhaft darstellt. Ein QR-Code ermöglicht eine sehr robuste Nutzung und soll helfen, neue digitale Services für Golfspieler zu erschließen, wie beispielsweise den Einsatz der Qualifizierten elektronischen Scorekarte (QeSC). 

 

4. Ausweiskennzeichnung

Bei der Ausweiskennzeichnung gibt es keine Veränderungen zum Vorjahr. Die auf dem DGV-Verbandstag im April 2016 beschlossene Regelung zur Kennzeichnung von DGV-Ausweisen ist weiterhin gültig. Für eine Kennzeichnung ist grundsätzlich die Entfernung zwischen der Golfanlage und dem Wohnsitz des Golfspielers ausschlaggebend. Befindet sich der Wohnsitz innerhalb eines Radius von 70 km um die Golfanlage, erfolgt eine Kennzeichnung des DGV-Ausweises mit einem goldfarbenen R. Erfüllen mehr als 85 Prozent Ihrer Mitglieder diese Regionalitätsanforderung, ist eine R-Kennzeichnung der DGV-Ausweise aller Mitglieder möglich und voreingestellt.

Hinweis: Zur Ermittlung der 85-Prozent-Quote muss zu mindestens 98 Prozent der Mitglieder eine Entfernungsinformation im DGV-Intranet hinterlegt sein. Ist dies nicht der Fall, dann werden zur Vermeidung von Fehlproduktionen die Bestelldaten angehalten und eine E-Mail zur Information des bestellenden Clubs verschickt. Im DGV-Serviceportal kann die Stornierung oder die Freigabe der Bestelldaten für die Ausweisproduktion erfolgen. Bestellungen ohne Entfernungsangabe im Ausweisbestelldatensatz erhalten unabhängig von der Quote keine Kennzeichnung!

Sofern die Kennzeichnung einzelner DGV-Ausweise im Ausnahmefall nicht gewünscht ist, kann dies über Ihre CVS gesteuert werden. Die entsprechende Beschreibung erhalten Sie von Ihrem CVS-Hersteller.

Damit die Ausweiskennzeichnung im Bestellprozess und in der Kartenproduktion berücksichtigt werden kann, ist Folgendes zur Vermeidung von Fehlproduktionen unbedingt zu berücksichtigen:

  1. Arbeiten Sie immer mit der aktuellen CVS-Version! Stimmen Sie im Bedarfsfall mit dem Hersteller der bei Ihnen im Club eingesetzten CVS das Update Ihrer Mitgliederverwaltung ab.
  2. Kontrollieren Sie in der CVS, dass für alle Mitglieder eine Entfernungsermittlung stattgefunden hat und die korrekten Werte zugeordnet wurden.
  3. Führen Sie einen Komplettabgleich der Mitgliederdaten mit dem DGV-Intranet durch.
  4. Kontrollieren Sie den Abgleich mittels DGV-Serviceportal. Unter „Statistiken zur Regionalität“ wird u.a. die Anzahl der Mitglieder im 70-km-Kreis angezeigt oder auch einen Hinweis, wenn Entfernungsinformationen fehlen.
  5. Bestelldaten ohne Entfernungsinformation erhalten keine Ausweiskennzeichnung, auch wenn die 85-Prozent-Quote durch den bestellenden Club erfüllt wird.

Detaillierte Informationen zur Ausweiskennzeichnung entnehmen Sie bitte den Erläuterungen im DGV-Serviceportal im Bereich DGV-Ausweis unter „Marketing und Betrieb“. Bei weitergehenden Fragen zur Ausweiskennzeichnung setzen Sie sich bitte rechtzeitig vor der Bestellung mit der IT-Abteilung des DGV in Verbindung. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieses Rundschreibens.

 

5. Bessere Positionierung im Golfmarkt durch Individualisierung der eigenen Ausweise - so geht´s!

Neben dem wertigen Gesamtlayout für alle DGV-Mitglieder wurde bereits vor einigen Jahren die Möglichkeit geschaffen, sich auf dem DGV-Ausweis im Sinne einer individuellen Positionierung durch Logoabbildungen besser darzustellen und damit die eigene Position im regionalen Golfmarkt zu verdeutlichen. Auch die Organisation in einem Greenfee-Verbund kann mittels Logo verdeutlicht werden.

Zur Positionierung und besseren Darstellung können individuelle Logos zur Verwendung auf dem DGV-Ausweis (dort auf der Rückseite) zugelassen werden.

Basis ist immer Ihr eigenes Clublogo, dem maximal drei weitere nicht kommerzielle Logos, die unmittelbar Ihr Golfangebot charakterisieren, beigefügt werden können. Die Präsentation von Werbepartnern und Sponsoren der Golfanlage ist nicht möglich. Zu den damit für Ihren Golfclub verbundenen Kosten verweisen wir auf Seite 7 des Rundschreibens.

Die Individualisierung der Ausweisrückseite erfolgt durch Sie im DGV-Serviceportal in der Kategorie „DGV-Ausweise“. Eine gesonderte schriftliche Erklärung gegenüber dem DGV ist nicht erforderlich. Achtung: Der Umstand, dass im DGV-Serviceportal eine Auswahl verschiedener Logos bereitsteht, berechtigt nicht zur Nutzung dieser Logos auf dem DGV-Ausweis im Einzelfall. Ob eine Berechtigung zur Nutzung eines konkreten Logos besteht, ist vielmehr von Ihnen selbstständig zu prüfen und gegebenenfalls durch entsprechende Absprachen mit dem Berechtigten sicherzustellen. Die Berechtigung zur Nutzung des ausgewählten Logos ist von Ihnen im Rahmen des Bestellablaufs ausdrücklich zu bestätigen. DGV-Mitglieder sind zur Platzierung von Logos auf dem DGV-Ausweis berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.

Hinweis: Die Logos werden in einem hochwertigen Druckverfahren eingebunden. Es ist daher sehr wichtig, dass ein (Club-) Logo in entsprechender Qualität in das Bestellsystem (via DGV-Serviceportal) für den DGV-Ausweis hochgeladen wird.

Bitte wenden Sie sich an die IT-Abteilung des DGV, falls Sie Fragen zum Hochladen und Auswählen von Logos, der Bestellung von Musterausweisen und der Aktivierung eines Layouts für die eigentliche Ausweisproduktion haben. Die Reihenfolge ist im Ablauf wichtig. Erst das gewünschte Layout im DGV-Serviceportal aktivieren, dann die Ausweisbestelldaten erzeugen und an das DGV-Intranet übertragen.

Empfehlung: Machen Sie sich am besten frühzeitig im DGV-Serviceportal mit den Möglichkeiten vertraut und entscheiden Sie für sich, ob und wie in der kommenden Saison Ihr Clublogo und eventuell weitere Logos abgebildet sein sollen. Einen Musterausweis mit clubindividuellem Layout können Sie auch noch mit dem „alten“ DGV-Ausweis des Jahres 2023 erzeugen und dieses dann erst für den DGV-Ausweis 2024 aktivieren.

Bitte beachten Sie: Die von Ihnen für das Ausweisjahr 2023 aktivierten Einstellungen werden in das Ausweisjahr 2024 übernommen.

Hinweis: In einer Wochenproduktion kann es immer nur ein clubindividuelles Ausweislayout pro DGV-Mitglied geben. Das zuletzt vom Club im DGV-Serviceportal aktivierte und zum Zeitpunkt der Übernahme gültige Layout wird vom Kartenproduzenten für alle Ausweisbestellungen seit der letzten Datenübernahme genutzt. Sollte ein Club z.B. aufgrund unterschiedlicher Mitgliedschaftsvarianten verschiedene Layoutvarianten benötigen, dann müssen die Bestellungen entsprechend sortiert und mit passend aktivierten Layouts in verschiedenen Produktionswochen aufgegeben werden.

 

6. Sie wollen erstmals auf den DGV-Ausweis mit der kontaktlosen Chip-Technolgie umstellen (DGV-Ausweisplus )?

Alternativ zum üblichen DGV-Ausweis steht allen DGV-Mitgliedern der DGV-Ausweisplus, die Karte mit dem zusätzlichen kontaktlosen mifare-Chip (1k-classic), zur Verfügung. Der Transponder arbeitet in einer Distanz von bis zu 10 cm und nutzt dabei eine Frequenz von 13,561 MHz. Die Einsatzmöglichkeiten sind im Bereich von Schließanlagen, Zugangssystemen, Ballautomaten, Kassensystemen, Cart-Zuteilungen, etc. bereits etabliert.

Bitte setzen Sie sich bis spätestens 24. November 2023 mit Oliver Falch (Tel.: 06 11 – 99 020 105, E-Mail: falch@dgv.golf.de) in Verbindung, wenn Sie für Ihren Club erstmals ab der Saison 2024 den DGV-Ausweisplus einsetzen möchten. Wenn Sie im vergangenen Jahr den DGV-Ausweisplus bestellt haben, so erhalten Sie diesen automatisch auch im neuen Jahr.

Hinweis: Alle Informationen und Einsatzmöglichkeiten zum DGV-Ausweisplus finden Sie im DGV-Serviceportal, dort unter „Marketing & Betrieb“ unter dem Menüpunkt „DGV-Ausweis“.

 

7. Von der Bestellung über die Produktion bis zur Lieferung

Die Bestellung des DGV-Ausweises ist ausschließlich aus der CVS über das DGV-Intranet möglich. Nach Übertragung der Bestelldaten und deren Prüfung erhalten Sie mit einem Zeitversatz vom Intranetserver eine generierte Bestätigungs-E-Mail mit den Daten der bestellten Ausweise an die von Ihnen im DGV-Intranet hinterlegte E-Mail-Adresse. Bitte kontrollieren Sie diese E-Mail und nicht (allein) den Bestellausdruck aus Ihrer CVS. Auch das DGV-Serviceportal unterstützt Sie bei der Kontrolle.

Die Ausweisbestelldaten können jederzeit an das DGV-Intranet übertragen werden. Die Datenabholung durch den Kartenproduzenten erfolgt einmal pro Woche, immer dienstags um 12 Uhr. Ist dieser Übernahmevorgang des Kartenproduzenten für die Wochenproduktion gestartet, ist eine Stornierung der Bestellung nicht mehr möglich!

Hinweis: An das DGV-Intranet übertragene Ausweisbestelldaten können weder vom Club noch von der IT-Abteilung des DGV verändert werden. Zur Fehlerkorrektur ist im DGV-Serviceportal die komplette Stornierung pro Bestellnummer und anschließende Neuaufgabe der gesamten Ausweisbestellung erforderlich.

Über das DGV-Serviceportal können Sie das Ausweiskontingent und die folgenden Produktionsschritte für jede Ausweisbestellung und jeden einzelnen Ausweis online verfolgen. Dies betrifft die folgenden Status Ihrer Bestellung:

  1. am Server eingegangene Bestellungen
  2. Bestellungen, die noch storniert werden können
  3. Freigabe der Bestelldaten für Ausweisproduktion (in Zusammenhang mit der Ausweiskennzeichnung)
  4. Ausweise in Produktion
  5. Ausweise versendet

 

Sie haben damit die Möglichkeit, sich jederzeit über den Stand der Abwicklung Ihrer Ausweisbestellungen zu informieren und können so beispielsweise Ihren Mitgliedern Auskunft über den voraussichtlichen Liefertermin geben. Bitte verzichten Sie nach Möglichkeit auf telefonische Rückfragen beim Kartenproduzenten.

Hinweis: Im linken oberen Bereich des DGV-Ausweises dürfen nur der Clubname, die Postleitzahl und der Ort stehen. Für andere Informationen z.B. zur Mitgliedschafts-/Nutzungsrechtsform nutzen Sie bitte die Funktionszeile (Freitextmöglichkeit) unter dem Spielernamen.

Der DGV-Ausweis wird weiterhin in einer attraktiv gestalteten Versandhülle geliefert. Wir bitten Sie, den DGV-Ausweis in der Versandhülle an Ihre Mitglieder weiterzugeben und nicht aus der Hülle herauszunehmen. Das Medium verliert ansonsten an Attraktivität. Für einen direkten Postversand an die Clubmitglieder ist die Versandhülle allerdings nicht geeignet; dafür ist ein handelsübliches Kuvert (DIN C6 lang – 110mm x 220mm) erforderlich.

Empfehlung: Bei einem Versand an die Clubmitglieder mit einem Begleitschreiben auf Club-Briefbogen erzielen Sie eine wesentlich größere Aufmerksamkeit für Ihren Golfclub und eine bessere Bindung zwischen Club und Mitglied. Außerdem ist die Angabe der Clubadresse auf dem Briefumschlag wichtig, um bei einer nicht möglichen Zustellung den Rücklauf an den Club - und nicht an den DGV - zu gewährleisten.

Der Paketversand erfolgt durch den Kurierdienst DHL. Die DGV-Ausweise werden im Regelfall am Ende Woche oder zu Beginn der Folgewoche ausgeliefert. Die Clubsekretariate werden automatisch über den voraussichtlichen Zustellzeitpunkt einer DGV-Ausweis-Paketsendung per E-Mail informiert. Kann eine Paketsendung trotzdem nicht an den Empfänger zugestellt werden, dann erhält dieser zusätzlich eine E-Mail über den Verbleib seiner Sendung. Das Paket mit den DGV-Ausweisen muss in diesem Fall innerhalb von sieben Tagen im angegebenen Paketshop abgeholt werden. Sollte die Abholung versäumt werden, geht die Lieferung an den Dienstleister SYNC NOVATION Falkenstein GmbH zurück. Dieser Rücklauf verursacht zusätzliche Kosten und sollte daher grundsätzlich vermieden werden.

Empfehlung: Im DGV-Serviceportal haben Sie die Möglichkeit, eine von der normalen Clubadresse abweichende Lieferanschrift für DGV-Ausweise zu hinterlegen. Bitte nutzen Sie diese Funktion, wenn beispielsweise in den Wintermonaten eine Annahme der Paketlieferungen im Club nicht sichergestellt werden kann.

 

8. Was kosten DGV-Ausweis, DGV-Ausweisplus , clubspezifisches Layout?

Die DGV-Ausweise ohne clubindividuelle Logos werden Ihnen für die Erstausstattung der Clubmitglieder kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Bei Erstbestellungen des DGV-Ausweisplus wird aufgrund des höheren technischen Aufwandes durch den DGV eine Gebühr von 1,50 €/Stück (inkl. 19% MwSt.) zusätzlich weiterberechnet. Für Ersatzausweise innerhalb der einjährigen Gültigkeitsdauer werden berechnet für den DGV-Ausweis 4,45 €/Ausweis (inkl. 7% MwSt.) und den DGV-Ausweisplus  5,95 €/Ausweis (inkl. 19% MwSt.). Entscheiden Sie sich für ein clubspezifisches Layout, fallen pro Ausweis Kosten in Höhe von 0,50 € (inkl. 19% MwSt.) an.

Preisübersicht

  Erstausweis Ersatzausweis Erstausweis Ersatzausweis
  Ohne MwSt. (rd.) Ohne MwSt. (rd.) Inklusive MwSt. Inklusive MwSt.
DGV-Ausweis kostenfrei 4,15 €/Stück kostenfrei 4,45 €/Stück
DGV-Ausweisplus 1,26 €/Stück 5,00 €/Stück 1,50 €/Stück 5,95 €/Stück
Individualisierung 0,42 €/Stück 0,42 €/Stück 0,50 €/Stück 0,50 €/Stück

 

9. Wer hilft bei Fragen zum Ausweis?

Alle Informationen finden Sie online im DGV-Serviceportal unter www.golf.de/serviceportal. Achtung: Wir erinnern an dieser Stelle daran, dass der öffentlich einsehbare Bereich („für jedermann“) nicht denselben Informationsumfang hat, wie der Servicebereich für Funktionsträger oder gar Nutzer, die über ihre CVS das Serviceportal aufrufen. Einzelheiten zur Registrierung erfahren Sie direkt auf der Startseite des DGV-Serviceportals im Bereich „Quicklinks“. Sofern noch nicht geschehen: Registrieren Sie sich jetzt!

Wenn Sie weitergehende Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:

Oliver Falch, Telefon: (06 11) 9 90 20 105, E-Mail: falch@dgv.golf.de

Informationen zum Text

  • 6. November 2023

Weiterführende Links

DGV-Ausweis

Ansprechpartner

Deutscher Golf Verband e.V.

Deutscher Golf Verband e.V.
Wiesbaden