Die für eine Anerkennung als gemeinnützig aus Sicht der Finanzverwaltung notwendig einzuhaltenden durchschnittlichen Beitragsgrenzen, für den Jahresmitgliedsbeitrag etwa 1.023 Euro p. a., haben seit mehr als 30 Jahren unverändert Bestand. Der DGV drängt seit Jahren auf eine Anpassung dieser Grenzen (zu den Bemühungen siehe zuletzt etwa das Rundschreiben 10/2022 vom 27. Juli 2022). Ein positives Signal, das Zuversicht auf eine hoffentlich baldige Anpassung macht, ging vor kurzem von der 48. Sportministerkonferenz aus, die Mitte September in Herzogenaurach tagte. Im dort gefassten Beschluss bittet die Sportministerkonferenz die Bundesregierung um Anpassung der Höchstgrenzen und nennt dabei auch Beträge, konkret die Anhebung der Grenze für den Jahresmitgliedsbeitrag von 1.023 Euro auf rund 1.450 Euro und für die Investitionsumlage von 5.113 auf rund 7.200 Euro. Die Hoffnung, dass zeitnah eine Anhebung erfolgt, wird zudem durch eine Nachricht aus dem Bundesministerium der Finanzen genährt. In seiner Antwort auf die Anfrage eines Bayerischen Landtagsabgeordneten von Ende Oktober 2023 führt das Ministerium aus: „… Eine Anpassung ist nach Ansicht des Bundesministeriums der Finanzen inflationsbedingt und insbesondere vor dem Hintergrund der drastisch gestiegenen Energiekosten notwendig. Daher hat das Bundesministerium der Finanzen den obersten Finanzbehörden der Länder eine Erhöhung der Höchstgrenzen für Mitgliedsbeiträge von 1.023 Euro auf 1.500 Euro … vorgeschlagen.“ Dieser Vorschlag wird derzeit mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
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Sprechen Sie diesen gern auf die dringend erforderliche Anpassung der Höchstgrenzen an. Nutzen Sie hierfür das im DGV-Serviceportal zum Abruf bereitstehende Faktenblatt mit weiteren Hintergründen und Argumenten für eine Anpassung sowie die Beschlussempfehlung der Sportministerkonferenz - beides steht ausschließlich für das DGV-Serviceportal eingeloggten Nutzern zur Verfügung.