Seit etwas mehr als einem Jahr gibt es die Karriereseite „Traumjob Golfplatz“, die im Zentrum der gleichnamigen Initiative des Deutschen Golf Verbands, Golf Management Verbands, Greenkeeper Verband und der PGA of Germany, steht. Der Ursprung der Idee entwickelte sich unter anderem aus den Herausforderungen, die der zunehmende Fachkräfte- und Personalmangel auch in der Golfbranche mit sich bringt.
Die Initiative möchte Sie, die Golfclubs und -anlagen, bei Ihrem Recruiting unterstützen. So wurden z.B. Videos gedreht, die Einblicke in verschiedenen Tätigkeiten auf dem Golfplatz bieten, die Sie nutzen können. Binden Sie die Videos auf Ihrer Website oder in Ihren Stellenanzeigen ein – damit sich u.a. Neu- oder Quereinsteiger ein besseres Bild von den Jobs und damit verbundenen Aufgaben machen können. Die Video-Galerie wird übrigens beständig erweitert.
Das Video „Wann trifft Dich die Golfbranche“, zeigt niedrigschwellig und mit viel Humor, wie vielfältig die Tätigkeiten auf dem Golfplatz sind. Aber auch alle anderen Videos und Shorts (Kurzvideos von maximal 1 Minute Länge) eignen sich, um Stellenanzeigen damit „aufzupeppen“ oder greifbarer zu machen.
Hier das Video „Wann trifft Dich die Golfbranche“:
Hier die vollständige Video-Galerie auf dem „Traumjob-Golfplatz“ YouTube-Kanal.
Technische Hinweise
YouTube macht es Ihnen sehr einfach, das gewünschte Video in Ihre Website zu integrieren. Wählen Sie das entsprechende Video auf dem „Traumjob Golfplatz“-YouTube-Kanal aus, klicken Sie mit der rechten Maustaste darauf und wählen Sie "Einbettungscode kopieren" aus. Diesen Code können Sie direkt in Ihre HTML-Datei übernehmen. Alternativ können Sie auf "Teilen" klicken, sodass Ihnen verschiedene Optionen angezeigt werden. Wählen Sie "Einbetten" aus, wird Ihnen auf der rechten Seite ebenfalls der Quellcode ausgegeben.
Rechtlicher Hinweis
Sollten Sie YouTube-Videos auf der Webseite Ihres Golfclubs anzeigen lassen wollen, achten Sie bitte auf eine datenschutzkonforme Einbindung des Drittinhalts. Bitte informieren Sie sich vor dem Hintergrund gesetzlicher Regelungen (insb. TTDSG, DSGVO) über die bestehenden Möglichkeiten wie z. B. sog. Zwei-Klick-Lösungen, bei denen der Drittinhalt erst nach erneuter Bestätigung durch den Nutzer angezeigt wird. Bedenken Sie auch ggfs. erforderliche Änderungen, z.B. im Cookie-Banner und den Datenschutzhinweisen auf Ihrer Webseite.