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Gefahr droht dabei weniger von Seiten der Datenschutzaufsichtsbehörden, die betont haben, dass sie sich als Unterstützer der Sportvereine sehen und keine sofortigen Sanktionen planen. Als bedrohlicher werden vielmehr Abmahnanwälte wahrgenommen, die den Versand kostenpflichtiger Abmahnungen als Geschäftsmodell betreiben.
Diese Sorge ist mittlerweile auch in die Politik vorgedrungen. Mit dem Hinweis darauf, dass die Gefahr von Abmahnungen im Sport über die Einführung der DSGVO hinausgeht und gerade auch vor dem Hintergrund der häufig ehrenamtlichen Führung besteht, unterstützt der Deutsche Olympische Sportbund als Interessenverband der Spitzensportverbände die Aufforderung des Deutschen Bundestages an die Bundesregierung, einer solchen Praxis durch Änderung der Rechtslage einen Riegel vorzuschieben. Die Bundesregierung hat diese Initiative aufgegriffen, und Mitte September 2018 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Eindämmung des Abmahnmissbrauchs vorgelegt. Dieser sieht u. a. den Ausschluss von Ansprüchen vor, wenn deren Geltendmachung unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist. Ein Missbrauch soll dabei insbesondere vorliegen, wenn die Geltendmachung der Ansprüche vorwiegend dazu dient, einen Anspruch auf Kostenerstattung zu begründen, wobei ein Missbrauch vermutet wird, wenn eine erhebliche Anzahl von Verstößen gegen die gleiche Rechtsvorschrift geltend gemacht wird. Der Entwurf steht nun zur weiteren Beratung im Gesetzgebungsverfahren an.
Zur DSGVO bietet der DGV seinen Mitgliedern - gleich ob Golfverein oder Betreibergesellschaft - ein umfangreiches Informationsangebot mit Mustern und Vorlagen, das im passwortgeschützten Bereich des Serviceportals zur Verfügung steht.