
Zulassungen für neues Fungizid und Herbizid (Bild: DGV)
Der Gesetzgeber hat im Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) ein hohes Schutzniveau, nicht nur für den Naturhaushalt, sondern auch für den Anwender und unbeteiligte Dritte vorgesehen. Um die Risiken für Mensch und Naturhaushalt zu minimieren, sind bei der Ausbringung immer die golfspezifischen Anwendungsbestimmungen und folgende Risikominderungsmaßnahmen zu beachten:
- Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicher zu stellen, dass sich keine unbeteiligten Personen auf oder unmittelbar neben der zu behandelnden Fläche aufhalten. Deshalb sind geeignete Absperrmaßnahmen zu ergreifen.
- Bis mindestens 48 Stunden nach der Anwendung ist durch Aufstellen von Warnschildern vor Ort über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.