Ziel ist, die derzeit sechs bestehenden Handicap-Systeme (von Australien bis Europa) zu einem gemeinsamen Code zusammenzufassen. Das in Deutschland derzeit gültige Vorgabensystem ist dem Deutschen Golf Verband (DGV) von der European Golf Association (EGA) lizensiert. Die EGA wird auch zukünftig das weltweite Handicap-System von R&A und USGA an die Nationalverbände, so auch den DGV, in Lizenz weiterreichen.
Kerngedanke der ins Auge gefassten neuen Regularien ist die Einführung einer, ähnlich bereits in den USA praktizierten, Durchschnittsberechnung, aus der sich das jeweilige Handicap errechnet. Als Grundprinzip soll gelten, dass sich ein Handicap aus den besten acht der letzten 20 Ergebnisse eines Spielers ergibt. Ein solches „Averaging System“ bringt zum Beispiel den Vorteil, dass auf komplizierte Vorgabenklassen, Herabsetzungsmultiplikanden oder Pufferzonen verzichtet werden kann. „Ein echter Schritt nach vorn“, sagt Alexander Klose, Vorstand Recht & Services des DGV. Er fügt zugleich hinzu, „dass es dann nicht mehr möglich sein wird, ein etwaiges neues Handicap nach einer Runde selbst auszurechnen.“ Einzelheiten beziehungsweise ein finaler Entwurf liegen nach aktueller internationaler Planung Anfang 2019 (zunächst in englischer Sprache) vor.
USGA und R&A zielen mit dem neuen System, das noch weiterer weltweiter Beratungen bedarf, auf das Einführungsjahr 2020 ab. „Der Deutsche Golf Verband unterstützt die Initiative grundsätzlich. Wir sehen aber noch viel Arbeit auf alle Beteiligte zukommen, bevor über einen endgültigen Einführungszeitpunkt (in Deutschland) gesprochen werden kann. Auch vor dem Hintergrund, dass 2019 zunächst einmal grundlegend überarbeitete Golfregeln umgesetzt werden müssen, setzt sich der Verband intensiv dafür ein, dass Planbarkeit und ein geordneter Einführungsprozess vor Schnelligkeit gehen“, führt Alexander Klose aus. Malcolm Gourd, zuständig für Golfregularien im DGV, ergänzt: „Wichtig wird sein, dass wir unseren Mitgliedern und den Golfspielern früh genug die für sie wichtigen Informationen geben können, damit niemand von dem was da kommt überrascht wird und uns genügend Zeit bleibt, mögliche Auswirkungen zu testen, um alle Beteiligten mitzunehmen."
Seit längerer Zeit bringt sich der DGV als oberste Handicap-Instanz in Deutschland in den internationalen Abstimmungsprozess ein. Der DGV vertritt in bilateralen Gesprächen mit USGA und R&A die Interessen von Golf in Deutschland und ist auf den zum Thema stattfindenden Konferenzen aktiv. „Dabei geht es nicht nur um inhaltliche Fragen. Besonders wichtig sind uns vor allem die Rahmenbedingungen zur Einführung des neuen Systems“, umreißt Klose die komplexe Aufgabenstellung. „Der verbleibende Zeitraum bis zum anvisierten Jahr 2020 erscheint uns zu kurz, um die notwendigen Schritte geordnet gehen zu können“, so Klose weiter. Dazu gehört unter anderem die Bewertung der neuen Regelungsinhalte einschließlich der Prüfung der technischen Spezifikationen, die Übersetzung ins Deutsche, die Einbeziehung der DGV-Mitglieder vor einer endgültigen Entscheidung zur Umsetzung, die Einräumung eines ausreichenden Zeitraums zur Programmierung der Clubverwaltungssoftware und die Planung und Erstellung eines vernünftigen Unterstützungspakets für die Verantwortlichen auf den Golfanlagen zum Zeitpunkt der Einführung sowie ein Infopaket für alle Golfspieler.