DGV-Serviceportal

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  1. DGV Service Portal - Kurz erklärt

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Mitgliederbestand ("MBE") an den DGV melden

Mitgliederbestandserhebung

Mitgliederbestandserhebung | © iStock/Valerie Evlakov

Teilen Sie uns die Anzahl der Ihrem Golfclub per 30. September 2024 als Vereinsmitglieder bzw. als Inhaber eines Spielrechtsvertrages angehörigen Personen mit. Diese Angaben benötigen wir für die Erstellung der endgültigen Beitragsrechnung 2024 und für die Verbandsstatistiken über registrierte Mitgliedschaften/Spielrechte.

Das müssen Sie tun:
 

  1. Führen Sie – idealerweise – vor dem 30. September zunächst einen Komplettabgleich („Mitgliederliste im DGV-Intranet aktualisieren“, „Alle Mitglieder neu hochladen“) zwischen Ihren lokalen Mitgliederdaten und dem DGV-Intranet durch. Bei Fragen zur Durchführung des Komplettabgleiches wenden Sie sich bitte direkt an Ihren CVS-Hersteller.
  2. Anschließend melden Sie uns bitte die Anzahl der Ihrem Golfclub angehörigen Personen per 30. September 2024, indem Sie an diesem Tag in der von Ihnen genutzten Clubverwaltungssoftware (CVS) den entsprechenden Programmpunkt („Verbandsstatistik", „DGV-Mitgliederstatistik", „DGV-Statistiken") aufrufen. Durch diese Funktion wird dem DGV die Mitgliederstatistik Ihres Golfclubs automatisch auf elektronischem Weg übersandt. Darüber hinaus wird automatisch eine PDF-Datei generiert, die Sie als Freigabe per E-Mail an die Mailadresse MBE@dgv.golf.de senden müssen.

Im Bedarfsfall finden Sie Anleitungen zur Erstellung der Statistik in den Dokumentationen Ihres CVS-Herstellers oder Sie erhalten eine aktuelle Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erstellung der benötigten Statistik durch Ihren CVS-Hersteller-Support.

Sollten Sie weitergehende Fragen zur Mitgliederbestandserhebung haben, wenden Sie sich bitte an die IT-Abteilung des DGV (Oliver Falch, Tel.: 0611-99020-105, E-Mail: falch@dgv.golf.de) oder Ihren CVS-Hersteller-Support.

Wer muss gemeldet werden?

  • Es sind alle dem Golfclub als Vereinsmitglieder bzw. Inhaber eines Spielrechtsvertrages angehörigen Personen unabhängig von ihrem Mitgliedschaftsstatus und unabhängig vom Alter zu melden. So sind z.B. auch Zweitmitglieder, passive Mitglieder und Jahresmitgliedschaften zu berücksichtigen. Vereinsmitglieder, die zum Jahresende gekündigt haben, d. h. am 30. September noch Mitglied des Vereins sind, sind ebenfalls in die Bestandserhebung einzubeziehen.
  • Firmenmitgliedschaften sind mit der Anzahl der eingeräumten Spielrechte zu melden, wobei bei fehlender altersmäßiger Zuordnung die Eingruppierung in die „älteste" Altersgruppe vorzusehen ist.
  • Die Altersgruppen sind nach dem Geburtsjahrgang zu untergliedern.
  • Bei Betreibergesellschaften mit Spielbetrieb sind (wie bei Golfvereinen auch) alle angeschlossenen Personen zu melden, unabhängig davon, ob für diese Personen über einen Handicap Index verfügen und/oder ein DGV-Ausweis ausgegeben wurde.

Die oben genannten Vorgaben werden bei aktueller und korrekt eingestellter CVS unter dem entsprechenden Programmpunkt („Verbandsstatistik", „DGV-Mitgliederstatistik", „DGV-Statistiken") automatisch berücksichtigt. Die Erstellung der Bestandsmeldung benötigt aus diesem Grunde nur wenige Minuten.

Die Satzungsregelung zum DGV-Jahresbeitrag finden Sie in § 9 DGV-Satzung. Für die Meldung an den DGV gilt nach den DGV-Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien (Ziff. 11, Stand 12.09.2021) der 15. Oktober 2024 als Endtermin. Wir bitten dennoch die Meldung genau am Stichtag 30. September 2024 durchzuführen. Zugleich bitten wir zu beachten, dass im Falle einer nicht fristgerechten oder nachvollziehbaren Meldung bis spätestens zum 15. Oktober 2024 eine Bestandsermittlung auf Grundlage der im DGV-Intranet hinterlegten Bestandsdaten oder im Wege der Schätzung erfolgt (Ziff. 11 Abs. 2 S. 2 AMR). Die Satzung sowie alle weiteren Verbandsordnungen finden Sie im DGV-Serviceportal im Bereich Ihr Verband - Verbandsmitgliedschaft - Verbandsregularien.

Informationen zum Text

  • 24. September 2024

Ansprechpartner

Deutscher Golf Verband e.V.

Deutscher Golf Verband e.V.
Wiesbaden