Mit Rundmail vom 11.03.2024 hatte der DGV darüber informiert, dass die in gemeinnützigen Golfclubs im Durchschnitt geltenden Höchstgrenzen für Mitgliedsbeiträge nach Abstimmung zwischen dem Bundesfinanzministerium und den Finanzministerien der Länder erfreulicherweise endlich angehoben wurden und zwar
- für den Jahresmitgliedsbeitrag auf 1.440 Euro (von derzeit 1.023 Euro),
- für die Aufnahmegebühr auf 2.200 Euro (von 1.534 Euro) und
- für die Investitionsumlage auf 7.200 Euro (von 5.113 Euro).
Mit Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 06.08.2024 (GZ IV D 1 – S 0062/24/1002 :001) wurde diese Entscheidung – mit sofortiger Wirkung – zwischenzeitlich auch in den für die Finanzämter verbindlichen Anwendungserlass zur Abgabenordnung aufgenommen. Damit gelten bundesweit ab sofort die oben genannten Höchstgrenzen.