Die Erkenntnisse des vergangenen Jahres zeigten, dass zu viele Spieler gelistet wurden (Verhältnis Listung von Spielern vs. tatsächlicher Anpassung), so dass auf beiden Seiten (DGV sowie DGV-Mitglied) eine Reduktion des Aufwandes angemessen erschien. Daher haben wir die Überprüfungsinhalte nochmals ein wenig geschärft und geben das Thema AHR, in Ihrem Interesse, aber auch im Interesse der Golfspieler, größtenteils in die Entscheidungshoheit der Heimatvereine zurück. Nur noch bei HCPI von besser als 2 ist der DGV Teil des Überprüfungsprozesses.
Spieler mit HCPI von 2,1 und höher:
Der DGV wird nach wie vor allen Mitgliedsvereinen eine Liste derer Mitglieder übersenden, bei denen nach den geschärften Überprüfungsinhalten der AHR ggf. ein Anpassungsbedarf des HCPI besteht. Diese Liste wird den Grund benennen und einen Vorschlag eines neuen HCPI beinhalten. Anders als im vergangenen Jahr bedarf es aber einer aktiven Bestätigung, dass die gelisteten Mitglieder auch nach Ermessen des HCP-Ausschusses im Heimatclub, eine Anpassung des HCPI entsprechend des Vorschlages erhalten sollen. Sollte diese Bestätigung nicht erfolgen, bleibt der HCPI unberührt. Es wird also eine Umkehr der Zuständigkeit bei der Umsetzung der AHR-Vorschläge erfolgen: Der DGV schlägt vor, aber der Heimatclub entscheidet.
Spieler mit HCPI von 2,0 und niedriger:
Diese Spieler obliegen nach den weltweiten Regeln der Entscheidungshoheit des Nationalverbandes (DGV). Daher kann hier bei der Umsetzung keine Änderung erfolgen. Sehr wohl ändert sich aber auch dort etwas bei den Überprüfungsinhalten, analog zu den Anpassungen bei den Spielern mit HCPI von 2,1 und höher. Der DGV ermittelt den neuen HCPI und informiert den Spieler über den Heimatclub. Spieler erhält die Möglichkeit der Anhörung (Stichtag), danach entscheidet der DGV und legt den HCPI verbindlich fest.