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Bieten Sie im Rahmen Ihres Internetauftritts die Möglichkeit zur Buchung einer Startzeit? Dann sind Sie gegebenenfalls verpflichtet, dieses Angebot barrierefrei auszugestalten, d. h. etwa für Menschen mit Seheinschränkungen die Lesbarkeit der Webseite durch Anpassung der Schriftgröße zu verbessern. Dabei müssen Sie sich auch mit den Kosten einer solchen Barrierefreiheit auseinandersetzen. Auf seinen Webseiten setzt der DGV bereits die Lösung Eye-Able ein. Davon können auch Sie profitieren: Alle Mitglieder des DGV können ab sofort kostenlos eine Lizenz von Eye-Able erhalten! Diese Lizenz beinhaltet Tools, die Ihnen helfen, im Rahmen Ihrer digitalen Angebote, z. B. auf Ihrer Webseite, Barrierefreiheit effizient und selbstständig umzusetzen.
Golfanlagen können betroffen sein!
Wenn Sie nicht als Kleinstunternehmen zählen, d. h.
10 oder mehr Mitarbeiter*innen (gleich ob voll- oder teilzeitbeschäftigt) beschäftigen oder einen Jahresumsatz/eine Jahresbilanzsumme von > 2 Millionen Euro erzielen
und über Ihre Webseite oder App u.a. folgende Vertragsabschlüsse angeboten werden:
- - Buchung von Startzeiten
- - Turnieranmeldungen
- - Anmeldung zu bzw. Buchung von Schnupperkursen
dann sollten Sie sich mit dem Thema beschäftigen!
Gründe jetzt zu handeln!
Gesetzliche Vorgaben einhalten: Wer die geltenden Anforderungen nicht erfüllt, riskiert Bußgelder und weitere Sanktionen.
Soziale Verantwortung zeigen: Barrierefreiheit als Wertschätzung gegenüber Ihren Golferinnen und Golfern.
Neue Zielgruppen erschließen: Mit barrierefreien Angeboten sprechen Sie eine breitere Gruppe Interessierter Kunden an.
Ihre nächsten Schritte:
Verschaffen Sie sich rechtzeitig Klarheit über Ihre Pflichten:
- Ihre digitalen Angebote sollten geprüft werden, damit diese „wahrnehmbar“, „bedienbar“, „verständlich“ und „robust“ sind. Wenn Sie für Ihre Webseite mit externen Dienstleistern (z.B. CVS-Anbieter, Webentwickler, Webdesign-Agenturen, Digitalagenturen) zusammenarbeiten, sprechen Sie diese auf das BFSG an.
- Erstellen Sie individuell für die auf Ihrer Webseite angebotene elektronische Dienstleistung, bspw. das Startzeitenbuchungssystem, eine Barrierefreiheitserklärung (= u. a. Beschreibung der angebotenen Dienstleistung und wie Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt werden).
- Lassen Sie sich gegebenenfalls rechtlich zum BFSG beraten.
Wir geben Ihnen das richtige Werkzeug zur Umsetzung an die Hand
Alle Mitglieder des DGV können ab sofort kostenlos eine Lizenz von Eye-Able erhalten! Eye-Able ist eine Software, die Ihnen dabei hilft, Webseiten barrierefreier zu machen. Sie bietet Funktionen wie Vorlesemodus, Kontrastanpassung und größere Schrift, damit Menschen mit Sehbeeinträchtigungen Webseiten besser nutzen können. Zudem unterstützt die Software Sie dabei Ihre Barrierefreiheitsprobleme auf der Webseite automatisch zu erkennen und entsprechend den Vorgaben des BFSG zu analysieren und umzusetzen.
Die Nutzung von Eye-Able allein bedeutet nicht, dass Ihre Webseite barrierefrei ist und den Anforderungen des Barrierefreiheits-Stärkungs-Gesetzes entspricht. Diese Programme unterstützen Sie aber dabei, die Barrieren zu erkennen und eigenständig die Defizite auszugleichen. So können Sie Zeit und Kosten für Programmierung und Anpassungen sparen. Zusätzlich müssen Sie noch eine Barrierefreiheitserklärung erstellen. In der Lizenz von Eye-Able ist ein Generator enthalten, der Ihren aktuellen Stand auf der Webseite verwendet, um eine Vorlage zur Weiterbearbeitung zu erstellen.
Umfang der Lizenz:
1. Prüfsoftware Audit
2. Eye-Able Assist
3. KI Einfache Sprache
4. Kostenloses Webinar für alle Mitglieder des DGV
Als Mitglied des DGV erhalten Sie Zugang zu einem exklusiven Webinar, das Ihnen den Einsatz und die Vorteile der Eye-Able Produkte umfassend erklärt. Das Webinar findet am 30.04.2025 um 17 Uhr statt. Per separater Mail erhalten Sie den Zugangslink. Sollten Sie keinen Link erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte.
Starten Sie jetzt durch!