
Was ist beim Heimatclubwechsel zu beachten? (Foto: DGV/Föhlinger)
Wechsel des Heimatclubs (mehrere Mitgliedschaften):
Jeder Golfspieler, der in zwei oder mehreren Golfclubs Mitglied ist, darf jederzeit einen Wechsel des Heimatclubs bekannt geben. Dies muss nicht zwingend zum Jahreswechsel geschehen.
Einzig für die Zulassung der Spielberechtigung für eine Mannschaft, gilt der Stichtag 31. Dezember. Um für eine Mannschaft spielen zu dürfen, muss jedes Mannschaftsmitglied zum 1. Januar bereits Mitglied sein und den Club, für den man antreten möchte zu seinem Heimatclub ernannt haben.
Dies geschieht durch Mitteilung des Wechsels an alle betroffenen Golfclubs. Dieser Schritt muss auch nicht beim DGV angezeigt werden. Es müssen lediglich beide betroffenen Vereine vor dem Stichtag über die Entscheidung des Spielers informiert sein. Um Missverständnisse zu vermeiden, ist die Schriftform sicherlich hilfreich, auch wenn diese nicht zwingend ist.
Die Benennung eines Golfclubs, oder einer Golfanlage zu seinem Heimatclub ist völlig unabhängig von der Mitgliedschaftsform zu betrachten. Man kann auch einen Zweitclub (im Sinne der Beitragsordnung) zu seinem Heimatclub (im Sinne des Handicap Systems) erklären. Der Heimatclub ist immer auch der Golfclub, der das Handicap führt.
Wechsel von Golfclubs (nur eine Mitgliedschaft):
Tritt ein Golfspieler fristgerecht aus einem Golfclub aus (Satzung) und plant zu einem anderen Golfclub zu wechseln, so kann er nur dann für diesen neuen Golfclub in Mannschaftswettspielen antreten, wenn er diesem bereits zum 1. Januar beigetreten ist.
Eine gesonderte Benachrichtigung des Clubs, den der Spieler verlässt, ist nicht nötig, da durch die Kündigung des Mitgliedschaftsverhältnisses der Wechsel offenkundig ist.
Die Frage der Wahl des Heimatclubs stellt sich in diesem Zusammenhang auch nicht, da sein neuer Club, mangels Alternative, automatisch sein Heimatclub wird und somit auch das Handicap führt.