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Eine Geschäftsordnung ist eine Sonderform der Vereinsordnung. In Geschäftsordnungen werden typischerweise die Art und Weise der Geschäftsführung bestimmter Vereinsorgane und das Verfahren und die Willensbildung in diesen Vereinsorganen bestimmt.
Solche Geschäftsordnungen, die nur intern für ein Vereinsorgan gelten, können auch ohne Ermächtigungsgrundlage in der Satzung durch das betreffende Organ selbst aufgestellt werden. Der Vorstand hat kraft Satzung ein sog. Selbstorganisationsrecht und kann seine „Spielregeln“ selbst festlegen und jederzeit ändern oder aufheben. Grundsätzlich ist so z. B. der Vorstand eines Vereins frei darin zu entscheiden und kann in eigener Zuständigkeit regeln, ob und welche Art von Geschäftsordnung erforderlich ist.
Wichtig: Regelungen in der Geschäftsordnung dürfen nicht in Satzungsregelungen eingreifen. Rechte und Pflichten der einzelnen Vereinsmitglieder werden durch Geschäftsordnungen allenfalls näher konkretisiert und ausgestaltet, aber nicht in Ergänzung der Satzung neu begründet und festgelegt. Kurzgefasst gilt: Die Geschäftsordnung muss sich im Rahmen der Satzung bewegen.
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