DGV-Serviceportal

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  1. DGV Service Portal - Kurz erklärt

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Schon abgestimmt? Entscheidungen im Umlaufverfahren

Geben Sie Ihre Stimme im Umlaufverfahren ab (Foto: iStock/decoret)

Geben Sie Ihre Stimme im Umlaufverfahren ab (Foto: iStock/decoret) | © (Foto: iStock/decoret)

Der DGV möchte über einige wenige Entscheidungen im Umlaufverfahren unter den dem DGV angehörigen Golfanlagen abstimmen lassen. Wir bitten Sie, Ihr Stimmrecht aktiv wahrzunehmen. Die Frist zur Stimmabgabe endet mit Ablauf des 1. November 2021.

An die
- ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder
- Landesgolfverbände
- den Mitgliedern des Präsidiums und der Ausschüsse
sowie den Ehrenmitgliedern zur Kenntnis

Rundschreiben Nr. 04/21

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit E-Mail vom 16. September 2021 hatten wir über die Absage des für den 6. November terminierten Präsenz-Verbandstages 2021 informiert und zugleich angekündigt, für die Verbandstätigkeit notwendige Beschlüsse (Festsetzung der unveränderten Mitgliedsbeiträge 2022 und Bestellung des Jahresabschlussprüfers 2021) wiederum im schriftlichen Verfahren fassen zu wollen. Das Verfahren ist Ihnen sicherlich aus diesem Frühjahr sowie dem vergangenen Jahr noch bekannt, gleichwohl haben wir in der Anlage nochmals die Ablaufhinweise zum Verfahren beigefügt.

Wir hoffen sehr, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie letztmalig die Durchführung eines Präsenz-Verbandstages untunlich erscheinen lassen und der hier gewählte Weg, den uns das Coronafolgen-Abmilderungsgesetz ermöglicht, nur noch dieses eine Mal gewählt werden muss. Ihre Teilnahme an der Beschlussfassung ist für das Funktionieren des Verbandes von großer Bedeutung.

Bitte nehmen Sie Ihr Stimmrecht aktiv wahr! Nur die Abgabe der Stimmen von mindestens der Hälfte der DGV-Mitglieder führt zu wirksamen Beschlüssen! Die Frist zur Abgabe Ihrer Stimmen endet mit Ablauf des 1. November 2021* (maßgebend ist der Eingang).

* Sollte absehbar sein, dass sich nicht mindestens die Hälfte der stimmberechtigten DGV-Mitglieder am Umlaufverfahren beteiligt, behält sich der Vorstand vor, die Stimmabgabefrist um längstens sieben Kalendertage zu verlängern.

Hier zur Entscheidung stehen wiederkehrende, sonst im Frühjahr zu fassende Beschlüsse, die dann für den zwischenzeitlich abgesagten Verbandstag Anfang November vorgesehen waren. Im Einzelnen sind dies:

  • Die Festlegung des Mitgliedsbeitrags für das kommende Jahr
    Vorstand und Präsidium schlagen dazu den Beitrag 2022 in unveränderter Höhe, wie in den vergangenen Jahren, vor.

     
  • Die Bestimmung der Jahresabschlussprüfer für 2021
    Neben den Revisoren prüfen Wirtschaftsprüfer die Jahresabschlüsse des Verbandes; Vorstand und Präsidium schlagen die Bestimmung der aktuellen Prüfer vor.

Die Anträge des DGV-Präsidiums im Detail (einschließlich Begründung) finden Sie in der für den Verbandstag gewohnten Aufbereitung im Serviceportal unter folgendem Link:

www.golf.de/serviceportal/umlaufverfahren

Zur Teilnahme am schriftlichen Umlaufverfahren vervollständigen Sie bitte den dort hinterlegten Abstimmzettel mit dem Namen und der DGV-Nr. Ihres Golfclubs, geben Sie darauf Ihre Stimmen wie gewünscht durch Ankreuzen ab und übermitteln Sie den unterschriebenen Abstimmzettel an die darauf angegebene E-Mail-Adresse oder Telefax-Nummer des vom DGV mit der Durchführung des Umlaufverfahrens betrauten Rechtsanwalts.

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und bitten Sie, am besten kurzfristig, Ihre Stimmen abzugeben.

Für das Präsidium des Deutschen Golf Verbandes

                                  

Claus M. Kobold                                             Achim Battermann
- Präsident -                                                    - Stv. Präsident -

Informationen zum Text

Weiterführende Links

Schriftliches Beschlussverfahren

Ansprechpartner

Deutscher Golf Verband e.V.

Deutscher Golf Verband e.V.
Wiesbaden