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Der Deutsche Bundestag hat am 22. April 2021 mit dem „4. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ das geltende Infektionsschutzgesetz geändert. Für den Sport, und damit auch den Golfsport, ist dabei insbesondere der neu eingefügte § 28b bedeutsam.
Mehr Infos zum Thema entnehmen Sie bitte dem angehängten DGV-Bulletin Nr. 31.