DGV-Serviceportal

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  1. DGV Service Portal - Kurz erklärt

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Corona-Krise: DGV-Bulletin Nr. 34 vom 12. Mai 2021

| © (istock.com/Lothar Drechsel)

Umlaufverfahren für DGV-Verbandsentscheidungen: Wir bitten Sie, kurzfristig Ihre Stimme abzugeben, denn nur unter Ihrer Mithilfe gelingt es, die erforderliche Beteiligung von 50 Prozent der Mitglieder zu erreichen.

Beschlussfassung ohne Mitgliederversammlung - in eigener Sache

Die anhaltenden Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie machen sich auch in der Organisation des Verbandes bemerkbar. Gern hätten wir Sie in diesem Frühjahr wieder zu einem Präsenz-Verbandstag in Frankfurt eingeladen. Leider ist dies (noch) nicht möglich und wir hoffen auf ein Wiedersehen am 6. November dieses Jahres.

Um bis dahin handlungsfähig zu bleiben, hatten wir Sie mit Rundschreiben 1/21 vom 27. April 2021 um Ihre Beteiligung am schriftlichen Umlaufverfahren gebeten. Zu beschließen ist über die Entlastung von Vorstand und Präsidium für das Geschäftsjahr 2020 sowie über den Haushaltsplan für das Jahr 2021. Alle für Ihre Stimmabgabe wichtigen Unterlagen, etwa den Jahres- und Finanzbericht 2020, finden Sie im Serviceportal: Unterlagen schriftliches Umlaufverfahren

Wir bitten Sie, kurzfristig Ihre Stimme abzugeben, denn nur unter Ihrer Mithilfe gelingt es, die erforderliche Beteiligung von 50 Prozent der Mitglieder zu erreichen. Gehen Sie dabei wie folgt vor:

1.  Drucken Sie den Abstimmzettel aus

2.  Vervollständigen Sie diesen mit dem Namen ihres Golfclubs und geben Sie darauf Ihre Stimme(n) ab

3.  Senden Sie den so ausgefüllten Abstimmzettel per Telefax oder E-Mail an die auf dem Abstimmzettel angegebenen Kontaktdaten.

 

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung. Sollten Sie bereits Ihre Stimme abgegeben haben, so betrachten Sie dieses Schreiben als hinfällig.

 

 

Gültigkeit der Regelungen des Corona-Folgen-Abmilderungsgesetzes auch in 2021

Bereits mit den DGV-Bulletins Nr. 29 und 30 hatten wir darauf verwiesen, dass der Gesetzgeber die im zurückliegenden Jahr geschaffenen Sonderregelungen für das Vereinsrecht auf das Jahr 2021 erstreckt hat. Dazu gehört die erleichterte, vom DGV genutzte Möglichkeit einer Beschlussfassung ohne Mitgliederversammlung im schriftlichen Beschlussverfahren, aber auch die Verlängerung der (abgelaufenen) Amtszeit des Vorstandes ohne Wiederwahl bis zu einer Abberufung oder Neuwahl. Der Gesetzgeber hat die im Vorjahr geltenden Regelungen sogar erweitert und normiert nun u. a., dass die in der Satzung vorgesehene ordentliche Mitgliederversammlung nicht einberufen werden muss, solange die Mitglieder sich nicht an einem Ort versammeln dürfen und die Durchführung der Mitgliedersammlung im Wege der elektronischen Kommunikation für den Verein oder die Vereinsmitglieder nicht zumutbar ist. Der DGV wurde vereinzelt darauf aufmerksam gemacht, dass die aktuelle Fassung des Gesetzes im Internet schwer zu finden sei. Daher nachfolgend der Link zum Gesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/gesruacovbekg/ . Maßgeblich für Golfvereine ist darin § 5 „Vereine“.

Informationen zum Text

Weiterführende Links

Bewässerung

Corona-Krise

Anhänge

Ansprechpartner

Deutscher Golf Verband e.V.

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Wiesbaden