
GolfProtect - der Haftpflichtschutz für Golfspieler | © (Foto: DGV/Getty)
Die DGV-GolfProtect-Haftpflichtversicherung ersetzt gezielt Schäden, die z. B.durch einen abirrenden Golfball beim Spielauf einer dem DGV angeschlossenen Golfanlage entstehen, denn dafür ist sie gemacht. Bei einer bestehenden Privathaftpflicht ist das oft nicht der Fall, wie ein reguliertes Schadensvolumen beim DGV-Schutz der letzten Jahre von bald 1 Mio. Euro zeigt.
Das sind die Fakten in der Übersicht:
Die DGV-GolfProtect-Haftpflichtversicherung ersetzt Schäden, die beispielsweise durch den abirrenden Golfball eines Versicherten beim Spiel auf einer dem DGV angeschlossenen Golfanlage entstehen – auch solche die die private Haftpflichtversicherung gegebenenfalls nicht übernimmt.
Teilnehmer an Schnupperkursen, Probemitglieder (bis zu sechs Monaten) und Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind nach wie vor automatisch über den DGV abgesichert.
Um sich mit der DGV-GolfProtect abzusichern, stehen den Golfspielern zwei Optionen – mit demselben Versicherungsschutz – zur Auswahl:
- Der Golfspieler willigt in eine werbliche Ansprache der HanseMerkur ein und profitieren im Gegenzug für 0 Euro vom Haftpflichtversicherungsschutz DGV-GolfProtect.
oder - Der Golfspieler zahlt einen Jahresbeitrag von 12 Euro und profitiert werbefrei vom Haftpflichtversicherungsschutz DGV-GolfProtect.
Eine abgeschlossene DGV-GolfProtect-Haftpflichtversicherung ist – ob gegen Bezahlung oder gegen Werbeeinwilligung – jeweils für das laufende Kalenderjahr gültig. Der Versicherungsschutz besteht nicht für das Ausland.
Golfspieler, die bereits einen DGV-Online-Account auf der golf.de haben, können sich einfach auf www.golf.de/Versicherung einloggen und eine der beiden Optionen wählen. Diejenigen, die noch keinen DGV-Online-Account auf der golf.de haben, müssen sich zuvor bei unserem Identitätsprovider Verimi registrieren, ehe sie dann aus den Optionen wählen können.
Sollten Sie als Golfclub/Betreiber weitere Hintergründe wissen wollen, so finden Sie hier im DGV-Serviceportal im Bereich Recht & Versicherungen weitere Informationen, u.a. z.B. auch einen Mustertext zum Einbau in Ihre Website oder in Ihr Clubmagazin.
Hinweis: Nutzen Sie gerne für die neuen Flyer die Aufsteller, die wir Ihnen bereits im Dezember zugeschickt hatten.