
(Foto: DGV/Herlich)
mit E-Mail vom 9. Mai 2022 hatten wir Sie um Abgabe Ihrer Stimmen zu verschiedenen Beschlussgenständen (u. a. Entlastung von Vorstand und Präsidium für das Jahr 2021, Genehmigung des Haushaltsvoranschlag für das Jahr 2022) im schriftlichen Umlaufverfahren bis spätestens den 31. Mai 2022, gebeten. Die Anzahl der bisher eingegangen Stimmzettel lässt erwarten, dass eine zur Wirksamkeit der Beschlüsse erforderliche Beteiligung von mindestens 50 Prozent der stimmberechtigten DGV-Mitglieder - wenn auch knapp - erreicht worden ist. Da sich dies jedoch, etwa auf Grund doppelt abgegebener Stimmzettel, aktuell nicht hinreichend verlässlich sagen lässt, möchten wir die Stimmabgabefrist - wie mit Mail vom 9. Mai 2022 angekündigt - hiermit um 14 Kalendertage verlängern. Eine Stimmabgabe ist daher noch bis längstens und einschließlich bis zum 14. Juni 2022 möglich.
Anfang April hatten wir mit großem Bedauern über die Absage des für den 23. April terminierten Präsenz-Verbandstages 2022 informiert und zugleich angekündigt, für die Verbandstätigkeit notwendige Beschlüsse (z. B. die Festsetzung der unveränderten Mitgliedsbeiträge 2023) wiederum im schriftlichen Verfahren fassen zu wollen.
Das Verfahren ist Ihnen sicherlich aus den beiden zurückliegenden Jahren bekannt, gleichwohl haben wir in der Anlage nochmals die wichtigsten Fragen zum Verfahrensablauf zusammengestellt.
Wie in den bereits durchgeführten Beschlussverfahren auch, ist Ihre Teilnahme an der Beschlussfassung für das Funktionieren des Verbandes von großer Bedeutung. Daher die Bitte:
Nehmen Sie Ihr Stimmrecht aktiv wahr! Nur die Abgabe der Stimmen von mindestens der Hälfte der DGV-Mitglieder führt zu wirksamen Beschlüssen! Die Frist zur Abgabe Ihrer Stimmen endet mit Ablauf des 14. Juni 2022 (maßgebend ist der Eingang).
Hier zur Entscheidung stehen die folgenden, zur Beschlussfassung auf dem diesjährigen Verbandstag vorgesehenen Beschlüsse. Im Einzelnen sind dies:
- Die Entlastung von Vorstand und Präsidium betreffend das Geschäftsjahr 2021
- Genehmigung des Voranschlags 2022 (einschließlich Verwendung Mittelzuweisung VcG)
- Die Festlegung des Mitgliedsbeitrags für das kommende Jahr
- Die Bestimmung der Jahresabschlussprüfer für 2022
- Satzungsänderungen
- Handhabung Aufwandsvergütung
Die Anträge des DGV-Präsidiums im Detail (einschließlich Begründung) finden Sie in der für den Verbandstag gewohnten Aufbereitung diesem Rundschreiben beigefügt bzw. im Serviceportal unter folgendem Link:
Und bei der Gelegenheit: Wählen Sie aus den drei nominierten Clubs den Sieger des DGV-Innovationspreises!
Bevor der Sieger des DGV-Innovationspreises in der Kategorie: "Nachwuchs - Gewinnung, Bindung und Förderung des Golf-Nachwuchses: Von der Basisarbeit bis zum Leistungssport" verkündet werden kann, möchten wir Sie zunächst bitten abzustimmen und aus den drei nominierten Clubs, dem Golf Park am Deister, dem Club zur Vahr und dem Golfclub München Eichenried, Ihren Favoriten zu wählen.
Zur Wahl und den Projektvideos der nominierten Clubs gelangen Sie über die virtuelle Geschäftsstelle über den nachstehenden Link.