Dies ist eine Musterbeschreibung und ist ein unverbindlicher Regelungsvorschlag, der nicht notwendig den Bedürfnissen Ihres Golfclubs entsprechen muss.
Verantwortung/Befugnisse
Die Mitglieder des Spielausschusses unterstützen und beraten den Spielführer bei seiner Arbeit. Das Votum des Ausschusses ist für den Spielführer oder den Vorstand nicht bindend.
Ausschussmitglieder werden vom Vorstand des Golfclubs berufen bzw. abberufen.
zuständig für
- Beratung des Spielführers bei der Erstellung des Jahresspielplans
- Übernahme von Spielleitertätigkeit bei einzelnen Turnieren
- Beratung des Spielführers bei der Erstellung der Rahmen- und Einzelausschreibungen
Persönliche und/oder fachliche Anforderungen
- Allgemeine organisatorische Kenntnisse
- Gute Regelkenntnisse und nach Möglichkeit Fortbildung zum Clubspielleiter
Hilfestellung und Dokumente
- Rahmenausschreibung Ihres Golfclubs
- Platzordnung Ihres Golfclubs
- Weitere Hilfestellungen entnehmen Sie den weiterführenden Links und Anhängen.
Hinweise
- Diese Stellenbeschreibung dient einer Abgrenzung der Aufgaben des Spielausschusses von den Aufgabengebieten anderer für den Golfclub tätiger Personen. Sie stellt ohne Anspruch auf Vollständigkeit ein Muster und als solches einen unverbindlichen Regelungsvorschlag dar, der nicht notwendig den Bedürfnissen Ihres Golfclubs entsprechen muss. In Abhängigkeit von den konkreten Umständen vor Ort sollten daher unzutreffende Passagen der Stellenbeschreibung gestrichen und diese um für das Aufgabengebiet des Jugendwarts in Ihrem Golfclub relevante Bereiche ergänzt werden.
- Diese Stellenbeschreibung wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Eine Haftung für inhaltliche Richtigkeit kann nicht übernommen werden, es sei denn, es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässig begangene Pflichtverletzung vor.