Gemäß Ziffer 9-1 des Amateurstatuts entscheidet der DGV-Ausschuss Regeln & Amateurstatut über die Wiedereinsetzung oder Verweigerung der Wiedereinsetzung einer Person in den Stand des Amateurs auf Antrag des Betroffenen.
Betroffene reichen den Antrag (siehe Download-Bereich) vollständig ausgefüllt an die DGV-Geschäftsstelle unter folgender Adresse ein:
Deutscher Golf Verband e. V.
Postfach 21 06
65011 Wiesbaden
Email: info@dgv.golf.de
Fax: 0611 990 201 62
Damit der Antrag behandelt werden kann, darf der Antragsteller kein Mitglied der PGA mehr sein und muss Mitglied oder Spielberechtigter bei einem DGV-Mitglied (Golfclub oder Golfanlage im DGV) sein.
Die Überprüfung des Antrags durch den o. g. Ausschuss wird voraussichtlich ca. 14 Tage dauern. Von der Entscheidung werden Sie durch die DGV-Geschäftsstelle unmittelbar informiert. Bitte beachten Sie, dass der Ausschuss seiner Entscheidung unter anderem die in diesem Antrag gemachten Angaben zugrunde legt. Sie sollten daher wahrheitsgemäß möglichst umfassend (also über Stichworte hinaus) Auskunft geben.
Beachten Sie bitte, dass Sie sich bereits während der Antragsdauer an die Regeln des Amateurstatuts halten.
Nach der Entscheidung des Ausschusses und während der Wartezeit bis zum Termin der Reamateurisierung dürfen Sie nur an internen Turnieren (ohne Gäste) teilnehmen, wenn die Golfanlage dies zulässt. Nur für diese Zwecke darf Ihnen auch eine Vorgabe geführt werden. Aus dieser internen Vorgabenführung während der Wartezeit bis zur Reamateurisierung ergibt sich auch ein Spielrecht für Mannschaften der Golfanlage, jedoch erst nach Ablauf der Wartefrist ab dem Termin der Reamateurisierung.