
Änderungen zum Amateurstatut ab 2020
Der Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews (R&A) sowie die United States Golf Association (USGA) haben in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 9. Dezember auf diese neue Regelung des Amateurstatuts hingewiesen.
Künftig gilt:
Regel 3-2b. Hole-in-One-Preise
Ein Golfamateur darf für ein Hole-in-One einen Preis einschließlich eines Geldpreises annehmen, der die Wertgrenze in Regel 3-2a übersteigt, wenn das Hole-in-One während einer Golfrunde auf einem Golfplatz erzielt wurde.
Anmerkung: Ein Golfamateur darf für ein Hole-in-One auch einen Preis einschließlich eines Geldpreises annehmen, der die Wertgrenze in Regel 3-2a übersteigt, wenn das Hole-in-One während eines Wettbewerbs außerhalb einer Golfrunde erzielt wurde. Dies gilt auch für Wettbewerbe, an denen mehrfach teilgenommen werden kann und Wettbewerbe, die außerhalb eines Golfplatzes ausgetragen werden (z.B. auf einer Driving Range, einem Golfsimulator oder Putting Green), vorausgesetzt, die Länge des Schlags beträgt mindestens 50 Yards (45,72 Meter).