
Das Amateurstatut mit weitgreifenden Änderungen ab 2022
Das Amateurstatut regelt, welche Verhaltensweisen für Golfamateure (in Abgrenzung zu Golf-Professionals/Nicht-Amateuren) zulässig sind. In Ihrem täglichen Spielbetrieb ist beispielsweise die in 2021 noch aktuelle Wertobergrenze für Preise i. H. v. 750 sicher bekannt. Aber auch die Frage, ob ein Golfamateur Golfunterricht gegen Entgelt erteilen darf oder ob er, und wenn ja, wie, entgeltliche Werbung für einen Werbepartner machen darf, ist dort geregelt.
Das Amateurstatut wird seit jeher durch den Amerikanischen Golfverband (USGA) und den Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews (R&A) weltweit einheitlich gefasst und aufgrund von Lizenzen an die diesen Instanzen angeschlossenen Nationalverbände in englischer Sprache weitergegeben, so auch Anfang November an Ihren Dachverband, den Deutschen Golf Verband.
Unser Ausschuss „Regeln und Amateurstatut“ hat den Text des neuen Amateurstatuts zwischenzeitlich ins Deutsche übersetzt, das Präsidium des Verbandes hat ihn als Verbandsordnung unmittelbar danach auch formal beschlossen. Sie finden den, gegenüber der bisher gültigen Fassung stark verkürzten, Text als Anhang.
Gegenüberstellung Alt / Neu und Leitlinien zur Auslegung
Einen schnellen Überblick können Sie sich am besten anhand der Gegenüberstellung Alt / Neu machen. Weitere ausführliche Informationen, insbesondere eine Langfassung der Gegenüberstellung bisher geltender Regelungen mit den neuen Regelungen und eine Erläuterung zum „Warum“ der Änderungen finden Sie ebenso im Anhang dieses Beitrags wie Leitlinien, die der Auslegung der nun nur noch wenigen verbliebenen Amateurstatutsregeln dienen.
Für den täglichen Spielbetrieb dürfte für Sie insbesondere eine Rolle spielen, dass die Wertobergrenze für Preise ab dem 1. Januar 2022 auf 900 Euro angehoben ist. Ausschließlich bei reinen Brutto-Turnieren dürfen Amateure nun auch ein Preisgeld bis zu dieser genannten Höhe annehmen. Anders allerdings bei Turnieren, mit denen in irgendeiner Weise eine Handicap-Wertung verbunden ist, bei denen weiterhin jedwedes Preisgeld für Amateure unzulässig bleibt. Als bedeutsame Neuerung darf auch gelten, dass das Amateurstatut keine Einschränkung mehr dazu enthält, wie Golfamateure ihre Ausgaben decken. So enthält der neue Regularientext z. B. keine Beschränkung mehr, wie ein Amateur von der (werblichen) Verwertung seines Namens, Bilds oder Abbilds (entgeltlich) profitieren darf.
Bitte beachten Sie: Unabhängig von den vorgenannten erweiterten Möglichkeiten des Amateurstatuts mögen verschiedene, aus anderen Regularien folgende einschränkende Bestimmungen zu beachten sein, wie beispielsweise Turnierbedingungen der Verbände (z. B. Ziffern 6.1 und 18. DGV-Ligastatut 2022 oder Ausschreibungsbedingungen zu einzelnen Turnieren), aber auch, wenn Sie als gemeinnütziger Golfverein organisiert sind, Bestimmungen des Gemeinnützigkeitsrechts (Prüfung der Zulässigkeit einer künftig denkbaren Teilnahme von Mitgliedern/Gästen an Ihrem Sportbetrieb, die für den Fall der Annahme von Vergütung oder Preisgeld als „bezahlte Sportler“ gelten könnten).