FAQ zum Kurzplatz-Rating
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Welche Mindestlänge muss ein Golfplatz haben, damit er „geratet“ (ihm ein offizielles Course Rating zugewiesen) werden kann?
Die Mindestlänge für einen Golfplatz ist von 2.750 Metern (bezogen auf 18 Löcher) auf 1.375 Meter reduziert worden. Über 9 Löcher muss der Platz mindestens 688 Meter aufweisen.
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Wenn die gelben Abschläge die Mindestlänge erfüllen, dürfen dann die roten Abschläge auch kürzer ausfallen, bspw. nur 600 Meter auf 9 Löcher?
Nein! Die Mindestlänge von 688 Metern [bezogen auf 9 Löcher] bezieht sich auf alle Abschlagfarben.
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Ein 6-Löcher-Kurzplatz, der die Mindestlänge sogar bereits auf 6 Löchern erreicht, ist dieser auch Rating-fähig?
Nein! Es wurde lediglich die Mindestlänge reduziert, nicht jedoch die Anzahl der notwendigen Löcher. Es werden weiterhin mindestens 9 Löcher benötigt, um einen Rating-fähigen Golfplatz zu haben.
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Wäre es zulässig, auf einem 6 Löcher Platz, durch den Bau dreier weiterer Abschläge, von denen aus auf drei der 6 Bestandsgrüns gespielt wird (also Doppelnutzung von drei Grüns), einen 9 Löcher-Platz auszuweisen, der dann wiederum Rating-fähig wäre?
Nein! Die Mindestanzahl von 9 Löchern bedeutet, dass auf allen 9 Löcher gleichzeitig gespielt werden können muss. Dies ist bei Doppelnutzung der Fairways und der Grüns nicht möglich.
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Müssen zwingend unterschiedliche Längen für die Abschlagfarben Gelb und Rot (Standardabschläge) ausgewiesen werden?
Nein! Es ist durchaus zulässig, dass nur ein Abschlag ausgewiesen wird, von dem aus sowohl Damen wie auch Herren spielen. Dieser muss dann aber die entsprechende Mindestlänge auf 9 Löcher ausweisen.
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Welche Vermessungsregeln gelten für einen Kurzplatz?
Auf einem kurzgesteckten Platz innerhalb des Hauptplatzes gilt die gleiche Regelung, wie auch bei den grünen „Junior Tees“. Auch hier muss ein unbeweglicher Messpunkt die Stelle markieren, von der aus die Bahn vermessen wurde. Diese Messpunkte müssen die Abschlagsfarbe und die Lochlänge wiedergeben. Es bedarf nicht zwingend eines Abschlagsbauwerks.
Handelt es sich hingegen und einen eigenständigen 9 Löcher-Kurzplatz, so muss ein Abschlagsbauwerk vorhanden sein, auf dem ein den Regeln genügender Abschlag Platz findet. Die Mindestanforderung der Abschlagsgröße an einen den Regeln genügender Abschlag sind: 4 Meter Tiefe und 4 Meter Breite. Auf diesem Bauwerk muss der Messpunkt ganz vorne angebracht werden (Die Regel heißt: 4 Meter von hinten). Die Anforderungen an den Messpunkt sind identisch, zu den oben Beschriebenen. Es ist zulässig, den Abschlag mit einer Abschlagsmatte zu versehen, sofern die Maße eingehalten werden.
In allen Fällen ist für jeden Abschlag ein offizielles Vermessungsprotokoll anzufertigen. Die Regelungen hierzu finden Sie im DGV-Serviceportal unter: https://serviceportal.dgv-intranet.de/regularien/platzbewertung/platzvermessung.cfm. Hier finden Sie auch ein solches Vermessungsprotokoll zum Download.
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Erhöht sich durch das Raten des Kurzplatzes auch das DGV-Ausweiskontingent?
Nein! Ein Golfplatz, der zur Mitgliedschaft im DGV berechtigt, wird in den Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien des DGV (AMR) klar beschrieben. Ein Kurzplatz unterhalb von 1.750 Metern [auf 9 Löcher bezogen] erfüllt diese nicht. Von daher gilt ein solcher Kurzplatz nicht als Golfplatz im Sinne der AMR und führt von daher auch nicht zu einer Erhöhung des Ausweiskontingents.
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Ist es möglich, alleine mit einem Kurzplatz Mitglied im DGV zu werden?
Nein! Ein Golfplatz, der zur Mitgliedschaft im DGV berechtigt, wird in den Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien des DGV (AMR) klar beschrieben. Ein Kurzplatz erfüllt diese nicht. Von daher gilt ein Kurzplatz nicht als Golfplatz im Sinne der AMR. Somit kann man alleine mit einem Kurzplatz unterhalb von 1.750 Metern [auf 9 Löcher bezogen] nicht Mitglied im DGV werden.
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Dürfen auf einem Kurzplatz die Ligaspiele der DGL ausgetragen werden?
Nein! Ein Golfplatz, der zur Mitgliedschaft im DGV berechtigt, wird in den Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien des DGV (AMR) klar beschrieben. Ein Kurzplatz erfüllt diese nicht. Von daher gilt ein Kurzplatz nicht als Golfplatz im Sinne der AMR. Dies spiegelt sich auch im Ligastatut des DGV wieder. Somit dürfen Ligaspiele nicht auf einem Kurzplatz unterhalb von 1.375 Metern [auf 9 Löcher bezogen] gespielt werden.
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Welche Kosten fallen für ein Rating eines Kurzplatzes an?
Die Handicap-Regeln sagen, dass Plätze ab 688 Meter Länge [9 Löcher] geratet werden dürfen. Hier muss man unterscheiden, ob es sich dabei um einen eigenständigen Platz handelt, oder vielmehr um einen durch abweichende Abschlagsmarkierungen verkürzten Hauptplatz.
Was bedeutet das?
Wenn die verkürzten Löcher auf den Löchern des Hauptplatzes eingemessen werden, muss hierfür nicht extra ein Rating Team tätig werden. Für diesen verkürzten Hauptplatz werden in der DGV-Geschäftsstelle die Rating Werte anhand der Bestandsdaten errechnet. Hier fallen nur geringe Administrationsgebühren an, die von der Anzahl der Löcher abhängig sind.
Anders ist dies bei einem eigenständigen 9 Löcher-Kurzplatz. Hier liegen keine Bestandsdaten vor. Hier muss eine vor Ort Bewertung erfolgen, für die Kosten in Höhe von 660 Euro pro angefangene 9 Löcher anfallen sowie die Reisekosten für das Bewertungsteam.
Nähere Informationen erhalten Sie mit den Auftragsunterlagen.
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Wie kann ein Rating eines Kurzplatzes beantragt werden?
Handelt es sich um einen verkürzten Hauptplatz (abweichende Abschlagfarbe), so wird dies in der Regel bei einem turnusmäßigen Re-Rating mit beantragt. Soll diese Abschlagfarbe außerhalb eines Re-Ratings bewertet werden, so setzen Sie sich bitte mit der DGV-Geschäftsstelle in Verbindung (regularien@dgv.golf.de).
Handelt es sich bei dem Platz um einen eigenständigen, erstmalig zu bewertenden Kurzplatz, so muss hierfür ein gesondertes Antragsformular eingereicht werden (siehe Downloadbereich).
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Wer darf auf einem Kurzplatz spielen?
Natürlich ist ein Kurzplatz ideal für Golfanfänger, aber auch für erfahrene Golfer kann es sinnvoll und Spaß bringend sein, einmal einen kurzen Platz zu spielen. Von daher gibt es keine Einschränkungen. Jeder „geratete“ Golfplatz kann in Turnieren und in registrierten Privatrunden HCP-relevant gespielt werden und dies für jedes Geschlecht, jedes Alter und jede Spielstärke, sofern durch die Spielleitung zugelassen.
Spiele, für die das DGV Liga-Statut gilt, dürfen nicht auf einem kurzen Platz unterhalb von 1.375 Metern [auf 9 Löcher bezogen] erfolgen, ebenso sonstige Wettbewerbe deren Spielbedingungen dies explizit ausschließen.