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  1. DGV Service Portal - Kurz erklärt

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Auswirkungen der Einführung von Penalty Areas auf das DGV-Course-Rating

Die Golfregeln 2019 sehen vor, dass jede Golfanlage individuelle Flächen ihres Golfplatzes als sogenannte Penalty Areas (s. Merkblatt) ausweisen kann. Wenn nun Hard-Rough-Zonen, bzw. extremes Rough oder Büsche als Penalty Area deklariert werden, wird allgemein erwartet, dass sich dies positiv auf die Spielergebnisse auswirkt. Ausgehend davon könnte nun die Befürchtung bestehen, dass alle betroffenen Plätze neu geratet werden müssten.

In der Tat erscheint es logisch, dass dort, wo früher Bälle oftmals verloren wurden und somit der Golfstrafe „Schlag und Distanzverlust“ unterlagen, es im Falle einer Penalty Area, zu einer Erleichterung der Spielfortsetzung und somit zu besseren Spielergebnissen kommt.

In diesem Zusammenhang ist jedoch wichtig zu wissen, dass das Course-Rating-System und die daraus resultierenden Werte (CR-Wert und Slope) Kennzahlen einer Gesamtplatzbewertung, aller Hindernisse und Erschwernisse sind. Das heißt, wenn beispielsweise an nur einer Stelle ein Hard Rough zu einer Penalty Area gemacht wird, so mag sich zwar an dieser Stelle die Spielsituation als vereinfacht darstellen, in der Aufsummierung aller Bewertungskriterien führt dies jedoch nicht automatisch zu einer Veränderung der Gesamtbewertung.

Dies ist vergleichbar mit der Schließung oder der Neuanlage eines Fairway-Bunkers oder eines kleinen (früher so bezeichneten) "Wasserhindernisses". Maßnahmen, die nur einzelne Bahnen, oder gar nur einzelne Bereiche dieser Bahnen, tangieren, führen in der Gesamtbetrachtung  aller Bewertungskriterien zumeist nicht zu einer Veränderung der Ergebnisse. Maßnahmen, die alle oder zumindest eine Vielzahl von Bahnen tangieren, führen auf Grund der Aufsummierung der Erleichterungen oder Erschwernisse eher zu korrigierenden Werten. 

Die Lizenzgeber des Course Rating Verfahrens haben ihr System auf Grund der Neuerungen der Golfregeln in diesem Aspekt angepasst. Jede Neu-Bewertung (Re-Rating vor Ort) beinhaltet diese Änderungen.

Was passiert aber mit den Golfanlagen, die zwischen heute und ihrem nächsten turnusmäßigen Re-Rating Änderungen bei der Platzkennzeichnung vornehmen?

Hier haben die Lizenzgeber eine Verfahrensweise entwickelt, manuell, also ohne Besuch der Anlage, Anpassungen des Ratings vorzunehmen und zwar immer und nur dann, wenn die Auswirkungen eine Signifikanz erwarten lassen. Das bedeutet, dass pro neun Spielbahnen mindestens vier Spielbahnen in den relevanten Landezonen von Änderungen betroffen sein müssen.

Diese Anpassungen erachtet der DGV aber noch nicht als signifikant genug, um bereits in diesen Fällen eine standardisierte manuelle Anpassung vorzunehmen (-0,1 im CR). Die Folgen bei DGV und Mitgliedern, z.B. Neudruck von Scorekarten und Course-Handicap-Tabellen oder Einladen komplett neuer Rating-Versionen in die Clubverwaltungssoftware, stehen in keinem Verhältnis zu der minimalen Veränderung der Rating Werte.  

Die sinnvolle Nutzung der neuen Kennzeichnungsmöglichkeiten mit Augenmaß wird in aller Regel  zu einer überschaubaren Anzahl an Anpassungen führen. Und selbst wenn vier oder fünf Spielbahnen betroffen sein sollten, so ist im Regelfall nicht mit einer daraus folgenden signifikanten Änderung der Werte zu rechnen.

Denn: Zweck der Kennzeichnung von Penalty Areas ist es, gewisse Spielelemente, die das Spiel maßgeblich beeinflussen und die zu teilweise stark verlangsamten Spiel führen, spielbeschleunigend neu zu kennzeichnen. Sinn und Zweck ist es aber ohnehin nicht, alle oder weitreichende Hard-Rough- oder Waldflächen auf einer Anlage entsprechend Rot zu kennzeichnen.

Ausgehend davon geht der DGV wie folgt vor:

Aufgrund der Neukennzeichnung von Penalty Areas und der zu erwartenden eher niedrigen Anzahl betroffener Flächen pro Anlage, erfolgt keine automatische manuelle Anpassung (der DGV wird nicht von sich aus aktiv).     
Sollten Sie jedoch die Überprüfung Ihres Course Ratings nach Neukennzeichnung als notwendig ansehen,  wenden Sie sich bitte an die DGV-Geschäftsstelle. Im direkten Austausch wird dann ermittelt, ob gar eine Vor-Ort-Platzbewertung notwendig wird oder ob eine manuelle Anpassung erfolgt bzw. nichts veranlasst werden muss.
Eine Vor-Ort-Platzbewertung wird im Regelfall nur dann notwendig sein, wenn großflächig (und nicht zwingend zweckmäßig) von Penalty Areas Gebrauch gemacht wird. In diesem Falle ist dies gleichbedeutend mit einer durch das DGV-Mitglied verursachten baulichen Veränderung des Golfplatzes, was zu einem kostenpflichtigen Sonder-Rating führt.

 

Fazit

Ändern Sie Ihre Platzkennzeichnung mit Augenmaß und nach Notwendigkeit eher zurückhaltend. Somit ist gewährleistet, dass das bis 2018 gültige Course Rating auch weiterhin der Spielschwierigkeit entspricht und bis zum nächsten turnusmäßigen Re-Rating unverändert genutzt werden kann.

 

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Ansprechpartner

Deutscher Golf Verband e.V.

Deutscher Golf Verband e.V.
Wiesbaden