Dies schließt die Nutzung von Laser-Messgeräten oder auch günstigen GPS-Geräten aus.
Die Bahnen sollten bevorzugt auf elektro-optischem Weg vermessen werden. Die Nutzung von professionellen GPS-Geräten ist ebenso statthaft, wenn die Genauigkeit den Anforderungen entspricht.
Vermessungsvorschrift:
- Gemessen wird die direkte schräge Entfernung zwischen zwei Punkten. Diese wird dann und auf die horizontale Strecke reduziert.
- Gemessen wird ebenso die Höhendifferenz auf der Messstrecke.
Einzelne Teilstrecken werden auf 0,1 Meter genau vermessen. Die gesamte Lochlänge (die Summe der Teilstrecken, sofern nötig) wird auf den vollen Meter auf- oder abgerundet (z. B. 234,5 m = 235 m; 312,4 m = 312 m). Sofern Teilstrecken gemessen werden, müssen auch die Höhendifferenzen pro Teilstrecke entsprechend protokolliert werden. Auch diese werden zu einer Gesamt Höhendifferenz aufaddiert.
Die Vermessung sollte durch fachkundige Personen (sowohl in Bezug auf Golf wie auch auf die Vermessung) mit professionellen Geräten durchgeführt werden. Es ist anschließend für jede vermessene Abschlagfarbe ein vollständiges DGV-Course-Rating / Golfplatz-Vermessungsprotokoll anzulegen.