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Vorgehensweise bei der Längenermittlung

Die richtige Vermessung der einzelnen Golfbahnen ist die Grundlage für eine korrekte Platzbewertung (Course Rating) und somit unverzichtbare Basis für die Ermittlung des richtigen Course Handicaps Ihrer Mitglieder.

Etwaige Fehler bei der Vermessung werden spätestens bei der Platzbewertung auffällig. In solchen Fällen ist die Durchführung Handicap-relevanten Spiels gefährdet. Deshalb empfiehlt es sich bereits zu Beginn, die Golfplatzvermessung gemäß der weltweiten Standards korrekt durchzuführen.

Nach den Richtlinien des Course-Rating-Systems muss jede Spielbahn horizontal von den festen Messpunkten an den Abschlägen entlang der vom Architekten geplanten Spiellinie bis zur Mitte des Grüns vermessen werden. Diese offiziellen Längenangaben sind auf der Zählkarte zu verwenden.

Verfahren bei der Vermessung einer Bahn ohne Knickpunkte und sofern das Grün vom Abschlag sichtbar ist

Es sind zwei Messungen vorzunehmen:

  1. Vom festen Messpunkt zur Hinterkante des Grüns, entlang der Spiellinie (meist Fairwaymitte)
  2. Vom festen Messpunkt zur Vorderkante des Grüns, entlang der Spiellinie (meist Fairwaymitte)

Anschließend wird die halbe Differenz beider Messungen entweder von der ersten Vermessung abgezogen oder zur zweiten Vermessung hinzuaddiert.

Die Messdaten müssen im Vermessungsprotokoll dokumentiert werden. Es sind sowohl die horizontale Länge wiederzugeben als auch die vertikale Differenz (Höhendifferenz) zwischen Abschlag und Grün.

Verfahren bei der Vermessung einer Bahn mit Knickpunkten bzw. wenn bei geraden Spielbahnen das Grün vom Abschlag nicht sichtbar ist (Teilstrecken)

Bei einer Spielbahn, die entweder einen oder mehrere Knickpunkte aufweist, ist wie folgt zu vermessen:

  1. Vom festen Messpunkt entlang der Spiellinie zum Knickpunkt (Pivot-Point) bzw. zur Kuppe, von der aus das Grün bzw. eine nächste Landezone zu sehen ist.

    Hinweis zum Knickpunkt: Als „Pivot-Point“ ist grundsätzlich die Mitte des Fairways im Abknickpunkt zu wählen. Es ist die Stelle, die gleichzeitig die kürzeste Strecke zum Messpunkt UND die kürzeste Strecke zur Grünmitte bzw. zur nächsten Landezone definiert. Ist das Fairway an dieser Stelle breiter als 36 Meter gemäht, so ist von dem Prinzip der Fairwaymitte abzuweichen und als Knickpunkt immer die Stelle zu wählen, die 18 Meter von der inneren Fairwaykante definiert.

    Hinweis zu einer Kuppe: Wenn eine gerade Spielbahn aufgrund einer Kuppe oder sonstigen Sichtbehinderung nicht in einem durch gemessen werden kann, so ist als Zwischenmesspunkt die Stelle zu wählen, von der aus gleichzeitig die kürzeste Strecke zum Messpunkt UND die kürzeste Strecke zur Grünmitte bzw. zur nächsten Landezone gemessen werden kann. Dieser Punkt befindet sich immer in der Fairwaymitte.

  2. Vom Knickpunkt oder dem Zwischenmesspunkt wird entlang der Spiellinie direkt zum Grün oder zu einem weiteren „Pivot-Point“ bzw. „Zwischenmesspunkt“ gemessen.

Alle Teilmessungen sind zu addieren und ergeben die Gesamtlänge der Spielbahn.

Alle Teilmessungen müssen im Vermessungsprotokoll dokumentiert werden. Dies beinhaltet die horizontalen Messungen, wie auch die einzelnen Höhendifferenzen.

Grundsätzliche Hinweise:

  • An Par 4 Bahnen sollten, sofern nicht Hilfsmessungen auf Grund von Sichtbehinderung notwendig sind, niemals mehr als zwei Teilstrecken notwendig sein. Sobald eine dritte Teilmessung auf Grund spielstrategischer Belange notwendig wird, spricht viel dafür, dass diese Bahn nicht als Par 4 zu spielen ist.
  • An Par 5 Bahnen sollten, sofern nicht Hilfsmessungen auf Grund von Sichtbehinderung notwendig sind, niemals mehr als drei Teilstrecken notwendig sein.
  • Etwaig mögliches Abkürzen von der vom Architekten geplanten Spiellinie durch den Scratch-Golfer kann ggf. zu einer Reduktion des Par-Wertes führen.
    Beispiel: Die Vermessung einer Spielbahn mit Knickpunkt ergibt eine Länge von 435 Meter. Der Scratch-Golfer kann aber nach seinem ersten Schlag das Grün über Rough, Aus oder Wasser direkt anspielen. Effektiv spielt sich die Bahn somit für den Scratch-Golfer als Par 4. Die Bahn würde somit als Par 4 ausgewiesen werden müssen.   

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Deutscher Golf Verband e.V.

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Wiesbaden