Die Prüfung zur DGV-Platzreife besteht aus drei Bestandteilen. Die Reihenfolge, in der diese absolviert werden, wird dem Lizenznehmer dabei freigestellt.
Theorie
Der theoretische Teil der DGV-Platzreifeprüfung besteht aus einem 30 Fragen umfassenden Test. Die Fragen decken sowohl den Regelbereich als auch die Bereiche „Allgemeines und Verhalten auf dem Platz“ ab.
Um Ihnen die Erstellung der Prüfungsbögen so einfach wie möglich zu machen, wählt ein Zufallsgenerator aus insgesamt 170 Prüfungsfragen 30 Multiple-Choice-Fragen aus.
Zur Erstellung des Prüfungsbogens, nutzen Sie bitte folgenden Link: www.golf.de/dgv/regelquiz und hier den letzten Menüpunkt „Prüfungsbogen und Lösungsbogen drucken".
Für deren Beantwortung haben die Prüflinge 30 Minuten Zeit und es darf das offizielle Golfregelbuch des DGV genutzt werden. Zum Bestehen dürfen maximal vier Fehler bei den Regeln und zwei Fehler bei Allgemeines gemacht werden.
Hinweis: Der Prüfungsbogen kann nur in deutscher Sprache generiert werden.
Praxis
Während Anfänger bisher zum Bestehen der Prüfung auf den besten sechs der gespielten neun Löcher mindestens zwölf Stableford-Nettopunkte erzielt haben mussten, ist für das Bestehen der Prüfung ab der Spielsaison 2021 das Erzielen des durchschnittlichen „Netto-Pars“ auf den besten sechs der gespielten neun Löcher notwendig.
Unter „Netto-Par“ wird das Ergebnis verstanden, das nach Abzug der auf dem Loch anfallenden Handicap-Schläge dem Par des Lochs entspricht.
Die praktische Prüfung darf nur auf dem eigenen Platz des DGV-Mitglieds abgenommen werden. Dieser Platz muss ein gültiges Course Rating haben (ein Kurzplatz ohne Course Rating ist für die praktische Prüfung daher nicht ausreichend).
Demonstrationsloch
Hier wird den Anfängern auf einer Bahn das Verhalten auf dem Platz erklärt und vorgeführt. Besondere Schwerpunkte sind dabei die Aspekte Sicherheit und Rücksichtnahme sowie ein zügiges Spieltempo. An diesem Bestandteil der Prüfung müssen alle Absolventen der DGV-Platzreife teilgenommen haben. Durchfallen kann hierbei jedoch keiner.
Prüfer
Jeder Lizenznehmer der DGV-Platzreife entscheidet selbst darüber, wer die Prüfung im Namen der eigenen Golfanlage abnehmen soll. Während es auf einigen Golfanlagen selbstverständlich ist, gerade den praktischen Teil der Prüfung durch einen Professional abnehmen zu lassen, hat es sich auf anderen Golfanlagen als günstiger erwiesen, neutrale Personen der Golfanlage mit der Abnahme der Prüfung zu beauftragen.
Jeder Mitarbeiter der Golfanlage oder jede andere dafür geeignete Person (z .B. ein geübter Spieler) kann durch den Lizenznehmer der DGV-Platzreife für die Abnahme der Prüfung eingesetzt werden. Zu beachten ist dabei jedoch die Einhaltung der Prüfungskriterien, denn schließlich wird das erfolgreiche Absolvieren der Prüfung im Namen des Lizenznehmers bestätigt, der sich daher auf die korrekte Einhaltung durch seine Prüfer verlassen können muss.