Eine Rahmenausschreibung hat zudem den Vorteil, dass die Inhalte nicht noch einmal in den jeweiligen Einzelausschreibungen aufgenommen werden müssen. Somit werden die Einzelausschreibungen vom Umfang her sehr viel geringer ausfallen.
Sinnvoll in eine Rahmenausschreibung aufzunehmen sind all diejenigen Regelungsinhalte, die wiederkehrend gleich geregelt werden. Das kann bspw. das Stechverfahren sein, wenn sie immer das gleiche Verfahren anwenden, oder die Benennung der Spielleitung, wenn bei jedem Turnier der gleiche Personenkreis die Spielleitung stellt. Welche Inhalte also für eine Rahmenausschreibung in Frage kommen, liegt im Ermessen des Golfclubs.
Auf die Inhalte der Rahmenausschreibung kann logischer Weise in den Einzelausschreibungen verzichtet werden. Dazu kann in der Rahmenausschreibung ein Passus aufgenommen werden „Sofern nicht in der Einzelausschreibung anders geregelt, gilt:“