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Einzelausschreibung

Ohne dass den Spielern mitgeteilt wird, wann ein Turnier gespielt wird, wie dieses gewertet wird und welche Preise es gibt, wird es kein einheitliches vergleichbares Spiel geben. In der Ausschreibung wird den Spielern zur Kenntnis gegeben, wann was geschieht.

Details zur Einzelausschreibung

  • Bezeichnung, Spielform und Anzahl Löcher des Turniers

    Das geplante Turnier muss beschrieben und benannt werden:

    • Etwaiger Eigenname z.B. Monatsbecher Juli
    • Spielform z.B. Einzel-Zählspiel über 36 Löcher, Vierer-Zählspiel für gemischte Paare etc.

    Bei Spielformen, die nicht in den Golfregeln aufgeführt werden (z. B. Scramble), muss genau beschrieben werden, wie diese Spielform abläuft, denn diese Spielformen haben sich möglicherweise in verschiedenen Regionen unterschiedlich entwickelt.

  • Ort, Termin, Frist des Turniers

    Für alle Interessenten an dem Turnier ist es wichtig zu wissen, wann und wo dieses stattfindet:

    Beispiel: Samstag, den 15. Juli, Start ab 07.30 Uhr auf dem Westplatz.

    Bei Spielen mit Turnier- oder Rundenfrist (wie Auswahlspielen, k.o.-Lochspielen o. ä.) Beginn und Ende der Rundenfrist mit Regelung des Verfahrens für den Fall der Nichteinigung über frei zu vereinbarende Lochspieltermine;

    Beispiel: Die Lochspiele sind während der Rundenfristen des Spielplans nach freier Terminvereinbarung auszutragen. Bei Nichteinigung der Gegner gilt der letzte Spieltag der Runde, 14.00 Uhr, als von der Spielleitung angesetzter Termin.

    Ein einmal verabredeter Termin kann nur mit Zustimmung des Gegners geändert werden. Wer zum vereinbarten bzw. als angesetzt geltenden Termin nicht antritt, verliert ohne Spiel. Treten beide Spieler nicht an, so sind beide Spieler disqualifiziert. Eine Fristverlängerung wird nicht gewährt.

    Es ist vorteilhaft, die Modalitäten der Terminabsprache genauer zu regeln. So kann man bspw. festlegen, dass der Spieler mit dem niedrigeren Handicap Kontakt zu seinem Gegner aufnehmen und drei realistische Terminvorschläge machen muss.

  • Handicap-Relevanz

    Wird zur Handicap-Relevanzt nichts geschrieben, ist das Turnier handicaprelevant, wenn der Spielmodus und die Platzbedingungen dies zulassen. Ein Hinweis kann dennoch Unklarheiten bei den Spielern vermeiden:  Das Turnier ist handicaprelevant.

    In der Hauptsaison (April bis Oktober) muss jedes Einzel-Zählspiel handicaprelevant ausgerichtet werden. In den beiden Randmonaten (April UND Oktober), sowie in der Nebensaison (November bis März) entscheidet die zuständige Spielleitung darüber, ob ein Turnier handicaprelevant ausgerichtet werden kann, oder nicht.

    In jedem Fall gilt die Handicap-Relevanz in einem Turnier einheitlich für alle Teilnehmer. Es darf somit nicht vorkommen, dass die Teilnehmer innerhalb eines Turniers wünschen können, ob sie handicaprelevant spielen. Wenn handicaprelevante Bedingungen bestehen, sollen alle Spieler ein handicaprelevantes Ergebnis erzielen.

  • Teilnahmeberechtigung

    Das Teilnahmerecht kann nach Ermessen des Veranstalters eingeschränkt werden. Üblich ist eine Auswahl nach Geschlecht (Damen, Herren), nach Alter (Jugend, Senioren), nach Vorgabe oder nach Clubzugehörigkeit (Mitglieder, Gäste).

    Kommt für einen Spieler beim DGV-Intranetabgleich eine Fehlermeldung „Unbekannter Heimatclub“, so hat der Spieler sich entweder mit dem falschen Heimatclub gemeldet oder er ist momentan unter dem angegebenen Namen in keinem Golfclub in Deutschland mehr Mitglied. Entsprechende Vorsicht sollte geboten sein, wenn ein solcher Spieler keinen aktuellen Handicap-Nachweis erbringen kann. In diesem Fall kann ihm eine Turnierteilnahme nur außer Konkurrenz um Nettopreise ermöglicht werden.

    Ein Spieler muss in der Ausschreibung erkennen können, ob er die Bedingungen erfüllt, sich zu einem bestimmten Turnier melden zu können.

    Beispiel: Teilnahmeberechtigt sind <Clubmitglieder> <Gäste aus Golfclubs, die dem DGV angeschlossen sind> <Damen> <Herren> <Senioren> <Jugendliche> mit einer Höchstvorgabe <xx,x>.

    Die Variablen sind entsprechend einzusetzen, wobei diese kombiniert oder addiert werden können. Beliebige andere Kriterien können aufgestellt werden, z. B. alle Sieger und Platzierte der diesjährigen Monatsbecher.

  • Meldeschluss

    Ein Meldeschluss muss eingehalten werden. Nimmt man nach Meldeschluss Nachmeldungen an, benachteiligt man alle Spieler, die sich in der Annahme, der Meldeschluss sei die letzte Möglichkeit, zu dem Turnier zu melden, nicht mehr darum bemüht haben.

    Hat man zu wenige Teilnehmer, kann der Meldeschluss offiziell verlängert werden. Dies gibt dann für alle Interessenten gleiche Chancen.

    Bekanntgabe von Tag und Uhrzeit des Meldeschlusses

    Beispiel: Meldeschluss am Mittwoch, dem 03. Juli, 19.30 Uhr

  • Höchst- und Mindestzahl der Teilnehmer

    Soll die Höchstzahl der Teilnehmer beschränkt werden, so muss die Ausschreibung genau besagen, wie mit überzähligen Meldungen verfahren wird.

    Beispiel: Das Teilnehmerfeld wird auf 56 Paare beschränkt; melden mehr Paare, entscheidet der Meldeeingang, bei gleichzeitiger Meldung das Los.

    Häufig wird eine Warteliste geführt, aus der rechtzeitig gemeldete Spieler nachrücken, wenn Absagen aus dem Teilnehmerfeld eingehen. Die Tatsache, dass eine Warteliste geführt wird, sollte in der Ausschreibung mitgeteilt werden („Es wird eine Warteliste geführt.“).

    Soll eine Mindestzahl von Teilnehmern Voraussetzung sein, so muss die Ausschreibung dies besagen.

    Beispiel: Bei weniger als acht rechtzeitig gemeldeten Teilnehmern entfällt das Turnier.
  • Nenngeld

    Falls Nenngeld erhoben wird: Genaue Angaben über die Höhe des Nenngelds.

    Beispiel: Nenngeld xx,- Euro pro Bewerber, Jugendliche xx,- Euro, Gäste zuzüglich Greenfee.

    Das Nenngeld zu einem Sponsoren-Turnier mit teuren Preisen, umfangreicher Rundenverpflegung, einem Abendessen und vielleicht noch der Möglichkeit, sich zu einem Finale zu qualifizieren, sollte nicht zu preiswert sein, denn solche Turniere bieten viel und sind immer schnell ausgebucht. Der Sponsor ist zudem der Sponsor des Golfclubs und nicht der Sponsor der Spieler.

    Ist bei einem Turnier zu erwarten, dass die maximale Teilnehmerzahl erreicht wird und dass man weiteren Interessenten absagen muss, empfiehlt sich eine Anmeldung nur gegen vorherige Begleichung des Nenngeldes.

    Aus Gründen allgemeiner Gerechtigkeit sollten die Veranstalter auch bei anderen Turnieren bestrebt sein, die Meldegebühr ausgebliebener Teilnehmer einzuziehen. Dies lässt sich relativ einfach beim nächsten Turnier nachholen, zu dem ein Spieler z. B. nur außer Konkurrenz starten darf, wenn er seine offenen Meldegebühren noch nicht beglichen hat. Eine solche Regelung muss in die Rahmenausschreibung eines Golfclubs aufgenommen werden um gültig zu sein.

    Beispiel: Spieler, die aus früheren Turnieren noch mit der Begleichung der Meldegebühr im Rückstand sind, spielen in darauf folgenden Turnieren bis zur Begleichung der offenen Beträge außer Konkurrenz.

    Alternativ: Spieler, die aus früheren Turnieren noch mit der Begleichung der Meldegebühr im Rückstand sind, dürfen nur nach Begleichung dieses Rückstands an weiteren Turnieren teilnehmen.

Informationen zum Text

Anhänge

  • Bausteine für Muster-Einzelaussschreibung (DOC)
  • Bausteine für Muster-Einzelaussschreibung Jahreslochspiel (DOC)
  • Bausteine für eine Musterausschreibung für RPR-Runden (DOC)
  • Muster-Tableau Jahreslochspiel (XLS)

Ansprechpartner

Deutscher Golf Verband e.V.

Deutscher Golf Verband e.V.
Wiesbaden