Die Golfregeln erlauben, dass die Spielleitung für ein Turnier oder eine RPR-Runde anstelle der herkömmlichen Scorekarte aus Papier eine sogenannte QeSC zur Verfügung stellen darf. Eine Regelkonformität garantiert dabei ausschließlich der Einsatz von vom DGV zertifizierten Scoring-Apps, die entsprechend mit dem Zeichen QeSC gekennzeichnet sind.
FAQs zur QeSC
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Wie funktioniert elektronisches Scoring per QeSC?
Beim Turnier mit QeSC wird in der Clubverwaltungssoftware (CVS) in den Einstellungen für die Turniervorbereitungen eine QeSC-Aktivierung für das jeweilige Turnier bzw. die Runde hinterlegt. Die CVS sendet damit bei der Erstellung der Startliste die leeren Scoring-Datensätze zur Verwendung für alle Spieler an das DGV-Intranet.
Zähler, die mit einer zugelassenen QeSC elektronisch in dem Turnier scoren möchten, können sich die leere QeSC als Datensatz in ihre APP auf ihr Smartphone laden und während der Runde ausfüllen. Sowohl zum Laden der Daten wie auch zum „elektronischen Unterschreiben“ wird der QR-Code auf dem DGV-Ausweis verwendet.
Während des Turniers sendet die App alle bereits erfassten Daten wiederholt an das DGV-Intranet. Die CVS-Lösung übernimmt diese Informationen regelmäßig im nächsten Schritt und verwendet die Information wie eine manuelle Eingabe bei der Score-Erfassung in der CVS.
Werden zudem die „elektronischen Unterschriften“ pro Zähler und Spieler mit gesendet, gilt der Datensatz als offizieller Score und wird wie eine manuell unterschriebene Papp-Scorekarte behandelt. Der Turnierabschluss erfolgt wie üblich, wenn alle erforderlichen Informationen per QeSC-Daten oder Papp-Scorekarte vorliegen.
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Welche Apps sind für das elektronische Scoring per QeSC zugelassen?
Der DGV hat für das QeSC-Verfahren eine standardisierte Schnittstelle geschaffen, die Hersteller-unabhängig funktioniert. Nach einer kurzen Registrierung und der Einwilligung in die Datenverarbeitung kann somit jede QeSC-App verwendet werden (auch im Mischbetrieb), die eine Freigabe vom DGV erhalten hat. Eine Übersicht aller zugelassenen QeSC-Apps wird hier vorgestellt.
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Wie kann ich als Club in seiner Clubverwaltungssoftware das elektronische Scoring per QeSC aktivieren?
Jede für 2019 vom DGV abgenommene Clubverwaltungssoftware (CVS) erfüllt bereits die Anforderung, die Option für elektronisches Scoring per QeSC zu aktivieren. Die Aktivierung erfolgt pro Turnier/Runde oder auch für EDS-Runden in den Grundeinstellungen bzw. Turniervorbereitungen. Bei Albatros ist dies bei den Turniervorbereitungen und Einstellungen zu Runden anwählbar; für die Datenabholung ausgefüllter Datensätze gibt es zudem eine Einstellung in Bereich der DGV-Schnittstelle. Bei CLUB IN ONE ist die Option „Elektronisches Scoren“ bei den Runden-Einstellungen hinterlegt. Bei PC Caddie gibt es so zur „Ausschreibung“ eine Check-Box im Bereich der „Internet“-Einstellungen / Informationen. Sollte in der CVS ggf. kein Schalter zur Aktivierung angezeigt werden, so kann der Support des CVS-Herstellers diesen kurzfristig einblenden oder mit einer kurzen Beschreibung Hilfestellung leisten.
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Gebe ich als Club QeSC einmalig für die Nutzung in allen Turnieren frei?
Qualifiziertes elektronisches Scoren wird im derzeitigen Stand als Ergänzung zum manuellen Führen einer Scorekarte betrachtet. Daher ist es individuell pro Turnier aktivierbar. Eine Vorgabe zur generellen Aktivierung für alle Turniere gibt es derzeit nicht..
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Für welche Art von Turnieren bzw. RPR-Runden ist das elektronische Scoring per QeSC möglich?
Grundsätzlich für jede Form von Turnieren oder RPR-Runden, für die üblicherweise auch eine Papp-Scorekarte ausgegeben wird. Es liegt jedoch in der Entscheidung des Turnier-Ausrichters.
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Muss man als Club die mögliche QeSC-Nutzung in der Ausschreibung ankündigen?
Es wird von Seiten des DGV empfohlen, die Verwendung von QeSC in die betreffenden Ausschreibungen aufzunehmen, da es sich um eine Form der elektronischen Datenverarbeitung handelt, die für alle Teilnehmer an einem Turnier organisiert wird.
Hinweis: als Rechtsgrundlage dient eine Regelung in den Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien (AMR) des DGV, die es ermöglicht die QeSC-Daten an den DGV zur Organisation des elektronischen Scoring per QeSC zu übermitteln.
Eine Ausschreibungsergänzung könnte wie folgt lauten:
- Optionale Verwendung; unter „Teilnahmeberechtigung“: „Spieler dürfen Ergebnisse elektronisch einreichen (QeSC)“.
- Verpflichtend; unter „Teilnahmeberechtigung“: „Spieler müssen Ergebnisse elektronisch einreichen (QeSC)“.
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Was ist, wenn aus der Spielergruppe ein Zähler mit der klassischen Papp-Scorekarte zählen möchte?
Die Entscheidung liegt grundsätzlich beim Zähler, welche Form des Scorings dieser verwenden möchte. Es sind auch Mischformen innerhalb einer Spielergruppe möglich.
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Was benötige ich als Zähler bzw. Spieler für elektronisches Scoring per QeSC-App?
- Ein gängiges Smartphone mit IOS oder Android als Betriebssystem
- Eine zugelassene QeSC-App, die im App Store von Apple oder von Google Play herunter geladen und installiert wurde.
- Ein Turnier/eine EDS-Runde, in dem/der QeSC zugelassen ist (die Entscheidung darüber trifft der Ausrichter)
- Die Einwilligung des Spielers in die Datenverarbeitung durch den DGV, der die Daten nach Abruf an die QeSC-App sendet.
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Was hat das mit der Qualifizierung auf sich und warum kann ich nicht eine sonstige Scoring-App verwenden?
Im Zusammenhang mit dem Begriff „qualifiziert“ hat der DGV verschiedene Prüfungen eingeführt, die sicher stellen, dass die Datenverarbeitung Golf-regelkonform erfolgt und zugleich nur die jeweils relevanten, spielerbezogenen Daten an einen Zähler für das elektronische Scoring übermittelt werden. Auch ist die Bedeutung der Scorekarte nach den Golfregeln nicht hoch genug einzuschätzen. Der DGV lässt deshalb nur diejenigen Apps für den Zweck zu, die die hohen Anforderungen (regel)technischer Natur sowie im Bereich des Datenschutzes erfüllen.
Um den Herstellern bekannter Scoring-Apps die Möglichkeit des elektronischen Scoring per QeSC anzubieten, ist der DGV auf eine Reihe von App-Herstellern zu gegangen. Sollte sich der Software-Hersteller einer „Lieblings-Scoring-App“ noch nicht in der Liste der empfohlenen QeSC-tauglichen Apps finden lassen, zögern Sie nicht, diesen direkt zu kontaktieren und ihn um eine Anbindung zu bitten.
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Wer hat denn überhaupt was davon, wenn ich elektronisches Scoring per QeSC-App verwende?
Praktisch ist elektronisches Scoring per QeSC-APP insbesondere für die Sekretariate, die sich die Arbeit des Abtippens/Einlesens der Scores von einer Papp-Scorekarte sparen können. Das spart Zeit! Somit profitieren aber auch alle Teilnehmer eines Turnieres, denn die aufwendige Datenerfassung kann abgekürzt und die Siegerehrung schneller begonnen werden.
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Was passiert, wenn Zähler und Spieler sich nicht einig sind über die Verwendung von elektronischem Scoring per QeSC-App?
Die Entscheidung liegt letztlich beim jeweiligen Zähler, ob dieser lieber traditionell per Papp-Scorekarte oder per QeSC-APP scoren möchte. Praktischer ist es auf jeden Fall, wenn beide bereits eine Einwilligung in die elektronische Datenverarbeitung erteilt und ihren DGV-Ausweis für die elektronische Unterschrift griffbereit haben. Denn nur dann kann ein elektronisches Scoring per QeSC-App praktisch genutzt werden.
Gerade unter widrigen Umständen kann es jedoch auch helfen, zusätzlich eine Papp-Scorekarte zur Hand zu haben. Schließlich ist diese ggf. auch noch zu gebrauchen, wenn es draußen stark regnen sollte.
Punkten kann das elektronische Scoring per QeSC-App besonders aber, wenn die Scoringdaten vom Club direkt aufs Leaderboard weiter geleitet werden können. Damit wird ein Livescoring möglich, dass den ein oder anderen Begeisterten auf der Clubhaus-Terrasse zusätzlich informiert hält.
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Mein Zähler hat sich vertippt! Was geschieht nun?
Eingabefehler können unabhängig vom benutzen Medium auftreten. Wie auf einer Papp-Scorekarte kann auch beim elektronischen Scoring das Ergebnis jedes Lochs so lange korrigiert werden, wie die Scorekarte noch nicht unterschrieben und abgegeben wurde.
Änderungen an Scorekarten, die bereits bei der Spielleitung eingereicht wurden, sind sowohl bei der Papierform wie auch bei der elektronischen Form nach den Regeln nicht mehr zulässig (s. Regel 3.3b(2), 4. Aufzählungspunkt).
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Wo erteile ich als Zähler bzw. Spieler meine Einwilligung zur Datenverarbeitung?
In den Einstellungen Ihres DGV-Online-Accounts auf www.golf.de haben Sie eine Übersicht über alle erteilten Einwilligungen in die Verarbeitung Ihre Daten. Hier können Sie einzeln steuern, welche vom DGV lizenzierten Apps Informationen zu Ihrem Handicap und/oder anderen Daten erhalten sollen oder nicht.
Somit sind Sie jederzeit auf dem aktuellen Stand und können bei Bedarf auch eine Einwilligung zurückziehen. Bitte beachten Sie, dass Sie ggf. diesen Service dann nicht mehr im vollen Umfang nutzen können, sollten Sie Ihr Einverständnis zur Nutzung bestimmter Daten entziehen. -
Spieler und Zähler waren sich über das Ergebnis eines Lochs nicht einig. Was tragen sie ein
Hier ist in Abhängigkeit von der benutzten App entweder die Eingabe eines Regelballs (s. Regel 20.1c(3)) möglich, oder die Spieler tragen für das Loch mit dem strittigen Ergebnis keinen Score ein und holen dies nach, wenn sie nach der Runde und vor der Unterschrift eine Entscheidung der Spielleitung zu dem zu zählenden Ergebnis erhalten haben.
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Welche Informationen werden verarbeitet, wenn man als Zähler digital scoren möchte?
Bei der „Qualifizierten elektronischen Scorekarte“, kurz QeSC, werden die gleichen Informationen digital verarbeitet, die auch auf einer Papp-Scorekarte zu finden sind.
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Wie bekommt man in der QeSC-App die Scoring-Informationen zu dem Spieler, den man zählen soll?
Zur Übergabe der QeSC-Daten für Spieler, die man zählen möchte, ist in der QeSC der eigene (Zähler) QR-Code vom DGV-Ausweis abzuscannen und an den DGV zu übermitteln. Dort wird der QR-Code überprüft und mit den verfügbaren Daten abgeglichen.
Sekunden später erhält man die Scorekarte-Daten des Spielers übergeben. Diese sind tagesaktuell und können immer dann abgerufen werden, wenn eine Spielleitung elektronisches Scoring per QeSC zulässt und der Spieler seine Einwilligung zum elektronischen Scoring per QeSC gegeben hat.
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Wie wird bei elektronischem Scoring per QeSC-App die verbindliche Unterschrift eines Zählers und die Bestätigung der Richtigkeit zu den Scores vom jeweiligen Spieler hinterlegt?
An dieser Stelle kommt erneut der QR-Code auf dem DGV-Ausweis des Zählers zum Einsatz, durch den per Scan bestätigt wird, das Scoring für den oder die Spieler korrekt vorgenommen zu haben. Der Spieler bestätigt zudem durch seine „Unterschrift“ mittels seines eigenen QR-Codes, dass die Angaben korrekt sind.
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Was passiert, wenn während der Runde der Akku aufgibt und das Smartphone nicht länger einsatzbereit ist?
Bei elektronischem Scoring per QeSC werden alle erfassten Scores regelmäßig an den DGV zur Weiterleitung an die Spielleitung gesandt. Daran sind immer alle Smartphones beteiligt, die innerhalb einer Spielergruppe verwendet werden. Sollte es dabei zu einem Ausfall eines der Smartphones kommen, so kann die Erfassung auf einem anderen Smartphone fortgesetzt werden. Dazu werden lediglich die QR-Codes der Zähler benötigt, die bislang auf dem neuen Smartphone bislang noch nicht genutzt wurden. Und schon kann das Scoring mit dem zuletzt übermittelten Scoring-Stand auf einem anderen Smartphone fortgesetzt werden.
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Was passiert, wenn man mit meinem Smartphone auf dem Platz in ein Funkloch gerät?
Alle zugelassenen QeSC-APPS müssen als Teil der „Qualifizierung“ die Anforderung erfüllen, bei einer Funkverbindung regelmäßig die bereits erfassten Daten an den DGV zur Weiterleitung an die Spielleitung zu senden. Sollte ein Smartphone zwischendurch keine Funkverbindung haben, so puffert die QeSC-App nachweislich alle erfassten Werte lokal und überträgt beim nächsten Verbindungsaufbau (spätestens im Clubhaus) den neuen Stand.
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Wie erfasse ich nicht beendete Löcher im Stableford oder Maximum Score?
Es ist möglich, zum nächsten Loch zu gehen, ohne Schläge für das vorherige Loch zu erfassen. Ob ein Strich oder ein „X“ zur Verfügung steht, damit man dokumentieren kann, dass auf dem fraglichen Loch kein Ergebnis erfasst werden soll, liegt im Ermessen der App-Anbieter. Bei der Übersicht über die Ergebnisse am Ende wird ein fehlendes Ergebnis auffallen und ggf. ergänzt werden können. Von der Clubsoftware wird dies sowohl in der Wettspielwertung als auch bei der Handicap-Berechnung im Stableford als „Streichloch“ und im „Maximum Score“ als Maximum Score gewertet. Im Zählspiel führt ein fehlendes Ergebnis auf einem Loch zur Disqualifikation.
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Wann gilt eine „elektronische Scorekarte“ als nach den Golfregeln „eingereicht“?
Das Ergebnis ist aus der App versandt und bei der Spielleitung eingegangen.