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Lichtverschmutzung und Insektenschutz bei Flutlichtanlagen

Die Installation von Flutlichtanlagen auf Driving Ranges erfordert genaue Abstimmung mit den Behörden. Die Themen Genehmigung, Lichtverschmutzung und Insektenschutz spielen dabei eine größere Rolle.

Die ersten Ideen in Sachen Flutlicht entstehen meistens im Golf-Urlaub: Ob in Dubai oder an der Costa del Sol – Flutlichtanlagen auf Driving Range oder Golfplätzen sind zwar alles andere als die Regel, aber es gibt sie. Aus Sicht der Marketing-Abteilung so mancher Golfanlage machen sie womöglich auch Sinn: Gerade im Frühjahr und Herbst kann die Trainingszeit auf der Driving Range mit gutem Blick auf die Flugkurve für die Spieler deutlich verlängert werden. Die Übungsanlage lässt sich damit womöglich auch für Events mit Gruppen besser nützen. Argumente, die auch in Deutschland dazu geführt haben, dass die eine oder andere Golfanlage die Installation einer Flutlichtanlage überdenkt.

Aber Achtung: Der Aufbau der Flutlichtanlage ist keineswegs ein Projekt, das problemlos und einfach umzusetzen ist. Die Themen Genehmigung, Lichtverschmutzung und Insektenschutz spielen hier eine weit größere Rolle als sich so mancher Verantwortliche einer Golfanlage im ersten Moment vorstellen mag. Das ist schon dadurch bedingt, dass ein Großteil aller Golfanlagen in Deutschland im Umfeld einer natürlichen Umgebung, an Wald- oder Wiesenrändern liegen.

Kein Bundesgesetz für Lichtverschmutzung

Seit 2015 hat der Bundestag „Umweltverschmutzung durch Licht“ oder „Lichtverschmutzung“ thematisiert. Anders als etwa in Spanien oder Italien gibt es aber kein Bundesgesetz, das als unmittelbares Ziel die Bekämpfung oder Beschränkung von Lichtverschmutzung verfolgt. Rechtsverbindliche Vorschriften zur näheren Bestimmung der immissionsschutzrechtlichen Erheblichkeitsschwelle bei Lichtimmissionen fehlen bislang. Daher erfolgt die Beurteilung, ob Lichtimmissionen zumutbar sind, im jeweiligen Einzelfall.

Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes verfolgt Insektenschutz

Mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ist seit 2022 allerdings der Paragraf 41a neu entworfen worden, der unter anderem „wesentliche Änderungen“ von Beleuchtungen an Straßen und Wegen sowie Außenbeleuchtungen baulicher Anlagen aufführt. Hintergrund ist der starke Rückgang der Gesamtmasse und der Artenvielfalt der Insekten, dem mit dem „Aktionsprogramm Insektenschutz“ begegnet werden soll.

Für Flutlichtanlagen auf Golfanlagen bedeutet das: Selbst, wenn die geplante Installation der Flutlichtanlage nicht behördlich zulassungspflichtig ist, „ist der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde vor ihrer Durchführung schriftlich oder elektronisch anzuzeigen, wenn die hiervon ausgehenden Lichtemissionen geeignet sind, erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen wild lebender Arten hervorzurufen.“

Bundesländer mit eigenen Gesetzen

Hinzu kommt, dass einige Bundesländer sowohl eigene Immissionsschutzgesetze und/oder Naturschutzgesetze haben – zum Beispiel Bayern, Berlin, Bremen oder auch Nordrhein-Westfalen. So regelt zum Beispiel das Bayerische Naturschutzgesetz in Artikel 11a das Thema wie folgt: „Eingriffe in die Insektenfauna durch künstliche Beleuchtung im Außenbereich sind zu vermeiden. Himmelstrahler und Einrichtungen mit ähnlicher Wirkung sind unzulässig. Beim Aufstellen von Beleuchtungsanlagen im Außenbereich müssen die Auswirkungen auf die Insektenfauna, insbesondere deren Beeinträchtigung und Schädigung, überprüft und die Ziele des Artenschutzes berücksichtigt werden. Beleuchtungen in unmittelbarer Nähe von geschützten Landschaftsbestandteilen und Biotopen sind nur in Ausnahmefällen von der zuständigen Behörde oder mit deren Einvernehmen zu genehmigen.“

Hinzu kommt, dass bei einer Flutlichtanlage ohnehin noch die technischen Details der Strahler genau abgeklärt werden sollten, um den Themen Lichtverschmutzung und Insekten gerecht zu werden.

  1. Die Lichtlenkung sollte so erfolgen, dass wirklich nur die Bereiche erfasst werden, die künstlich beleuchtet werden müssen.
  2. Bei Sportplätzen werden Scheinwerfer mit asymmetrischer Lichtverteilung empfohlen, die oberhalb von 80° Ausstrahlungswinkel (zur Vertikalen) kein Licht abgeben, z. B. Strahler mit horizontaler Lichtaustrittsfläche.
  3. Falls LED-Leuchten ausgewählt werden, sollten unter anderem für den Schutz des Nachthimmels und von nachtaktiven Tieren Leuchten mit einem warmweissen Lichtspektrum (niedrige Kelvinzahl um 3000 K oder weniger) den Vorzug erhalten.

Fest steht: Das Thema ist heikel. Sollte eine Golfanlage tatsächlich Interesse an der Installation einer Flutlichtanlage auf der Driving Range haben, ist die frühzeitige Abstimmung mit den örtlichen Bau- und Naturschutzbehörden deshalb unbedingt empfehlenswert.

Selbst bei einer Genehmigung durch alle Behörden, kann das Thema Flutlichtanlage größeren Unmut bei Anwohnern oder engagierten Bürgern in der Nachbarschaft hervorrufen. Facebook-Gruppen, die für die Vermeidung von Lichtverschmutzung eintreten und sich gegen Golfanlagen mit Flutlicht wehren, sind durchaus realistisch und haben in Deutschland bereits den Stopp des Baues einer genehmigten Flutlichtanlage auf dem Golfplatz erreicht.

Deshalb gilt: Golfanlagen, die das Projekt Flutlichtanlage in Angriff nehmen möchten, sollten das Pro & Contra der Anlage vorab genau abwägen und keinesfalls auf eine genaue Abstimmung mit den Behörden vor Ort verzichten.

(Text: Petra Himmel)

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Ansprechpartner

Deutscher Golf Verband e.V.

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Wiesbaden