Ziele der Verordnung sind u. a. eine Reduktion des Gesamteinsatzes und des Risikos chemischer Pflanzenschutzmittel in den EU-Mitgliedsländern um 50 Prozent bis 2030 sowie ein Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln in sog. sensiblen Gebieten. Der gegenwärtige Entwurf der EU-Kommission sieht neben Parks, Spielplätzen und Schulen auch Freizeit- und Sportplätze als solche sensiblen Gebiete an. Dazu gehörten dann auch Golfanlagen.
Der DGV ist seit einiger Zeit in dieser Sache hochaktiv. Er organisiert und koordiniert den Prozess möglichst vieler Beteiligter, um fachlich und politisch die Interessen des Golfsports in dieser Sache wahrzunehmen. Innerhalb der vorgesehenen Frist bis zum 19. September hat der DGV ein umfassendes Positionspapier zum Verordnungsentwurf der EU-Kommission eingereicht. Gleichzeitig hat er in der Golfbranche, aber auch im allgemeinen Bereich des Sportrasens, national und international aktiv die Vernetzung verschiedener Organisationen betrieben, die ihrerseits, in abgestimmter Art und Weise, klar Stellung nehmen werden. In der Folge gilt es, EU-Parlament und Rat der Europäischen Union im Prozess für eine endgültige Entscheidung für den Golfsport interessewahrend zu begleiten. Dabei ist grundsätzlich das Bestreben der EU, eine weitere Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes aus Gründen des Gesundheitsschutzes zu erreichen, zu befürworten. So stellt der "integrierte Pflanzenschutz" bereits heute auch die Hauptstrategie in der Pflege auf deutschen Golfplätzen dar. Abzulehnen ist jedoch ein völliger Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel als "letzte Option" und das insbesondere innerhalb der aktuell zu erwartenden äußerst kurzen Frist.
Sowohl die kurz gefasste "Erklärung des Deutschen Golf Verbandes zum Entwurf einer Verordnung der EU-Kommission zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln" als auch das zuvor angesprochene umfassende Positionspapier können hier eingesehen werden.
Wir informieren über neue Entwicklungen und Maßnahmen gern zu gegebener Zeit weiterführend.