
Lärmbelästigung durch Golfplatzpflege | © DGV
Mit dieser „32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ (zuletzt geändert durch Verordnung vom 16.06.2006) wird die europäische Richtlinie 2000/14/EG in Deutschland umgesetzt. Diese neue Lärmschutzverordnung ersetzt u. a. die vorher gültige 8. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Rasenmäherlärm-Verordnung).
Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte dem angehängten Merkblatt.