Ziele und Aufgaben
Der Sportrat tagt in der Regel zweimal jährlich
- Beratung von Sportthemen, Informationsaustausch zu diesen und Entwicklung/Formulierung von Empfehlungen an das Präsidium und/ oder den Vorstand des DGV und/ oder an die Landesgolfverbände und/ oder den Länderrat.
- Handlungsempfehlungen an die Entscheidungsträger umfassen insbesondere die Bereiche des Leistungssports von Training, Wettkampf und Förderung im DGV sowie die Bereiche des Breitensports in allen Altersklassen zur Entwicklung und Pflege einer gesunden Sportkultur im DGV.
- Darüberhinaus kann der Sportrat Empfehlungen zu sportfachlichen Aspekten innerhalb aller Themenbereiche des DGV (Services, Regeln und Regularien, Golfentwicklung, Kommunikation und Marketing) an den DGV-Vorstand/ das DGV-Präsidium richten.
- Durch Bildung spezifischer, kompetenter Arbeitsgruppen möge die thematische-fachliche Tiefe in der Erarbeitung von Empfehlungen des Sportrats gesichert werden.
- Insbesondere durch die besondere Rolle der Landesgolfverbände im Nachwuchsleistungssport soll im Sportrat die notwendige Harmonisierung der Förderkultur DGV-LGV angesteuert werden.
Mitglieder
Der Sportrat setzt sich aus sportfachlichen Entsandten der Landesgolfverbände und des DGV zusammen. Die jeweiligen Vertreter können zu jeder Sitzung neu bestimmt werden.
- Miriam Hiller - Vorsitzende