Ziele und Aufgaben des Ausschusses
- Überprüfung von Entscheidungen des Präsidiums (insbesondere verhängten Ordnungsmaßnahmen nach § 27 DGV-Satzung), des Vorstands und der Ausschüsse, soweit Satzung und/oder Verbandsordnungen diese durch den Kontroll-und Schlichtungsausschuss ausdrücklich vorsieht;
- Schlichtung von Streitigkeiten Unterorganen oder Mitgliedern von Organen oder zwischen Mitgliedern und dem Verband, soweit die Streitigkeit und deren Sachverhalt Satzung, Verfahrensordnungen bzw. sonstige Bestimmungen und oder Rechte und Pflichten eines Beteiligten daraus unmittelbar betrifft.
- Er hat das Recht, Einsicht in die Geschäftsbücher und Unterlagen des Verbandes zu nehmen und Auskunft vom Präsidium, Vorstand und allen an einem Verfahren Beteiligten zu verlangen.
- Er kann Ordnungsmaßnahmen gemäß § 27 Abs. 1 lit. a) - e) i.V.m. Abs. 3 DGV-Satzung beschließen, wenn eine Auskunft durch einen DGV Mitglied verweigert wird.
Mitglieder des Ausschusses
- Giselher Wagner (Good-Governance-Beauftragter)
- Dr. Karl-Heinz Augenstein (stellv. Good-Governance-Beauftragter)
- Dr. Johanna Kübler
- Ralph Bünning
- Bernhard Scheckel