Das Präsidium hat satzungsgemäß (§ 24 Abs. 2) die Zuständigkeit der Ausschüsse abzugrenzen. Darüber hinaus ist die Aufgabenabgrenzung eine wichtige Voraussetzung für eine effiziente Arbeit in den Ausschüssen und für eine effiziente Zusammenarbeit der Ausschüsse mit dem Präsidium und dem Hauptamt. Die Effizienz der Ausschussarbeit soll nachhaltig gefördert werden.