Der Deutsche Golf Verband e. V. (DGV) hat sich dem System der Zentralen Hinweisstelle angeschlossen. Dies bedeutet, dass sich haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende, Athletinnen und Athleten, Mitglieder und weitere Stakeholder bei Anhaltspunkten für einen Gesetzesverstoß oder den Verstoß gegen interne Regelungen durch haupt- oder ehrenamtliche Mitarbeitende im Rahmen ihrer Tätigkeit für den DGV jederzeit an die Kanzlei HEUKING • VON COELLN Rechtsanwälte wenden können.