Die Aufgabe der Zentralen Hinweisstelle besteht in der Entgegennahme von Hinweisen, in der Beratung der hinweisgebenden Person über das Verfahren und den Fortgang des Verfahrens, in der Weitergabe des Hinweises an die zuständige Institution (dies hängt davon ab, welchen Integritätsbereich die Meldung betrifft) und deren Unterstützung bei der Aufklärung des Sachverhaltes.
Die Rechtsanwältin und der Rechtsanwalt der Zentralen Hinweisstelle sind unabhängig und unterliegen keinen Anweisungen des DGV.
Als Ansprechperson steht Frau Rechtsanwältin Dr. Sibylle von Coelln telefonisch unter +49 211 44 03 57 71 oder per Mail unter Zentrale-Hinweisstelle@hvc-strafrecht.de zur Verfügung. Eine verschlüsselte Kommunikation per E-Mail ist erst nach Austausch des Verschlüsselungszertifikats zwischen beiden E-Mail-Adressen möglich. Wenn Sie Ihre Meldung daher verschlüsselt per E-Mail einreichen möchten, müssten Sie der Zentralen Hinweisstelle zunächst eine kurze E-Mail schicken, auf die die Zentrale Hinweisstelle zum Zweck des Austausches des Verschlüsselungszertifikats antworten kann. Sobald Sie die Antwort erhalten haben, können Sie Ihre Meldung verschlüsselt versenden.
Möchte sich der Hinweisgeber/die Hinweisgeberin lieber an eine männliche Person wenden, kann eine Meldung an Herrn Christian Heuking erfolgen, der über dieselben Kontaktdaten zu erreichen ist.
Eine Meldung ist zudem über ein internetbasiertes Meldesystem über diesen Link möglich. Eine postalische Meldung kann an die folgende Adresse geschickt werden:
- PERSÖNLICH/VERTRAULICH
- HEUKING • VON COELLN
- Rechtsanwälte PartG mbB
- z.Hd. Frau Rechtsanwältin Dr. Sibylle von Coelln/Herrn Rechtsanwalt Christian Heuking
- Prinz-Georg-Str. 104
- 40479 Düsseldorf
Weitere Informationen können der Webseite https://zentrale-hinweisstelle.sportdeutschland.de/ entnommen werden.