Der Verbandsbeitrag bis 2024 für ordentliche Mitglieder mit Spielbetrieb (§ 9 Abs. 1 DGV-Satzung) ist auf EUR 15,50 je Vereinsmitglied bzw. angeschlossene Person (ab Vollendung des 21. Lebensjahres) festgesetzt und schlüsselt sich wie folgt auf:
- 11 Euro für den allgemeinen Etat
- 4,50 Euro zweckgebunden für den Sonderetat Leistungssport
Ordentliche Mitglieder ohne Spielbetrieb und außerordentliche Mitglieder (§ 9 Abs. 2 DGV-Satzung) zahlen einen vom DGV-Verbandstag festzusetzenden Pauschalbeitrag, aktuell 1.200 Euro.
Der Verbandsbeitrag ab 2025 für ordentliche Mitglieder mit Spielbetrieb (§ 9 Abs. 1 DGV-Satzung) ist auf EUR 20 je Vereinsmitglied bzw. angeschlossene Person (ab Vollendung des 21. Lebensjahres) festgesetzt und schlüsselt sich wie folgt auf:
- 12,5 Euro für den allgemeinen Etat
- 7,50 Euro zweckgebunden für den Sonderetat Leistungssport
Ordentliche Mitglieder ohne Spielbetrieb und außerordentliche Mitglieder (§ 9 Abs. 2 DGV-Satzung) zahlen einen vom DGV-Verbandstag festzusetzenden Pauschalbeitrag, aktuell 1.500 Euro.