Die Satzung kann als die „Verfassung“ des Deutschen Golf Verbandes (DGV) bezeichnet werden. Sie enthält die das Verbandswesen bestimmenden Leitprinzipien und Grundsatzregelungen.
Der Zweck wird insbesondere verwirklicht:
- durch Vertretung der Interessen des Golfsports in der Bundesrepublik Deutschland und im Ausland sowie die Pflege internationaler Beziehungen;
- durch Festsetzung der Spiel- und Wettspielbestimmungen und der Golfre-geln sowie die Überwachung der Einhaltung dieser Bestimmungen und Regeln;
- durch Durchführung von nationalen und internationalen Meisterschaften und Länderspielen;
- durch Aufstellung von Mannschaften im internationalen Sportverkehr;
- durch Förderung des Spitzensports mit besonderem Augenmerk auf die Jugend;
- durch Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen;
- durch Bekämpfung des Dopings;
- durch Unterhaltung von Einrichtungen zur geeigneten Verfolgung von Verstößen gegen die Satzung und die Verbandsordnungen;
- unter Berücksichtigung der Belange des Natur- und Umweltschutzes.