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Fragen & Antworten zur Mitgliedschaft im DGV

Welche Mitgliedschaftsformen gibt es? Wird eine Aufnahmegebühr erhoben? Diese und andere Fragen, die im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft stehen, werden häufig gefragt.

FAQs zur Mitgliedschaft im Deutschen Golf Verband

  • Wo sind Voraussetzungen der Mitgliedschaft im DGV geregelt?

    Die Voraussetzungen der Mitgliedschaft im DGV ergeben sich aus der Satzung und den Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien des Verbandes.

  • Welche Mitgliedschaftsformen gibt es im DGV?

    Der Verband hat ordentliche (mit und ohne Spielbetrieb), außerordentliche sowie regionale Mitglieder (Landesgolfverbände). Die Mehrzahl der Verbandsmitglieder sind ordentliche Mitglieder mit Spielbetrieb. Allein mit dieser Mitgliedschaftsform ist u. a. das Recht zur Ausgabe von DGV-Ausweisen verbunden.

  • Wer kann ordentliches Mitglied mit Spielbetrieb des Verbandes werden?

    Ordentliches Mitglied mit Spielbetrieb kann jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft mit Sitz in Deutschland werden, die Träger und/oder Betreiber eines Golfplatzes ist. Darüber hinaus steht diese Mitgliedschaftsform Golfvereinen offen, die über ein Nutzungsrecht an einer Golfanlage verfügen. Die einzelnen Golfspielerinnen und Golfspieler sind daher regelmäßig nicht Mitglied des DGV.

  • Setzt die ordentliche Mitgliedschaft mit Spielbetrieb im DGV zugleich die Mitgliedschaft im Landesgolfverband voraus?

    Voraussetzung einer Aufnahme in den DGV ist, dass beim zuständigen Landesgolfverband (LGV) ebenfalls ein Antrag auf Aufnahme gestellt wurde. Nach Aufnahme in beide Verbände ist die Mitgliedschaft im DGV grundsätzlich an die Mitgliedschaft im LGV gekoppelt, d. h. ein Ausscheiden aus dem LGV hat regelmäßig das Ausscheiden auch aus dem DGV zur Folge.

  • Ist für den Antrag auf Aufnahme eine bestimmte Form vorgesehen?

    Ja. Der Aufnahmeantrag ist auf einem hierfür vorgesehenen Formblatt einzureichen, das in der Verbandsgeschäftsstelle angefordert werden kann.

  • Mit welcher Dauer des Aufnahmeverfahrens ist zu rechnen?

    Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen in der Verbandsgeschäftsstelle trifft der Vorstand des DGV regelmäßig innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen eine Entscheidung über den Antrag.

  • Erhebt der DGV für die Aufnahme eine Gebühr?

    Nein, eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

  • Wie hoch ist der Jahresmitgliedsbeitrag im DGV?

    In der Satzung des Deutschen Golf Verbandes sind unter Paragraph 9 die Verbandsbeiträge geregelt.

    Der Verbandsbeitrag ab 2025 für ordentliche Mitglieder mit Spielbetrieb (§ 9 Abs. 1 DGV-Satzung) ist auf EUR 20 je Vereinsmitglied bzw. angeschlossene Person (ab Vollendung des 21. Lebensjahres) festgesetzt und schlüsselt sich wie folgt auf:

    • 12,5 Euro für den allgemeinen Etat
    • 7,50 Euro zweckgebunden für den Sonderetat Leistungssport

    Ordentliche Mitglieder ohne Spielbetrieb und außerordentliche Mitglieder (§ 9 Abs. 2 DGV-Satzung) zahlen einen vom DGV-Verbandstag festzusetzenden Pauschalbeitrag, aktuell 1.500 Euro.

  • Wie ist eine Beendigung der Mitgliedschaft im DGV möglich?

    Eine Beendigung der Mitgliedschaft ist durch eine entsprechende Erklärung zum Ende eines Geschäftsjahres möglich. Die Erklärung muss spätestens drei Monate vorher schriftlich in der Verbandsgeschäftsstelle eingehen.

Informationen zum Text

Ansprechpartner

Deutscher Golf Verband e.V.

Deutscher Golf Verband e.V.
Wiesbaden