Anträge von DGV-Mitgliedern auf Ergänzung der Tagesordnung müssen bis zum 28. März vorliegen. Die eingegangenen Anträge können Sie dann fristgerecht im DGV-Serviceportal abrufen. Ab diesem Zeitpunkt, also spätestens zwei Wochen vor dem Verbandstag, sind auch tiefergehende Informationen, wie etwa der DGV-Jahresbericht 2023 oder der DGV-Finanzbericht 2023 inkl. des Voranschlags für 2024 im DGV-Serviceportal abrufbar.