Anträge von DGV-Mitgliedern auf Ergänzung der Tagesordnung müssen bis zum 28. März vorliegen. Die eingegangenen Anträge können Sie dann fristgerecht, also ab dem 11. April, im DGV-Serviceportal abrufen.
Ab diesem Zeitpunkt, also spätestens zwei Wochen vor dem Verbandstag, sind auch tiefergehende Informationen, wie etwa der DGV-Jahresbericht 2024 oder der DGV-Finanzbericht 2024 inkl. des Voranschlags für 2025 im DGV-Serviceportal abrufbar.