Mitgliederbestandserhebung | © iStock/Valerie Evlakov
Wir bitten Sie, uns die Anzahl der Ihrem Golfclub am 30. September 2026 als Vereinsmitglieder bzw. als Inhaber eines Spielrechtsvertrages angehörigen Personen mitzuteilen. Diese Angaben benötigen wir für die Erstellung der endgültigen Beitragsrechnung 2026 und für die Verbandsstatistiken über registrierte Mitgliedschaften/Spielrechte.
Das müssen Sie tun:
- Überprüfen Sie Ihre Mitgliederdaten. Achten Sie besonders auf korrekte Ein- und Austrittsdaten bei Personen, die die Mitgliedschaft vor dem 30. September begonnen oder beendet haben.
- Führen Sie vor dem 30. September einen Komplettabgleich („Mitgliederliste im DGV-Intranet aktualisieren“, „Alle Mitglieder neu hochladen“) zwischen Ihren lokalen Mitgliederdaten und dem DGV-Intranet durch. Bei Fragen zur Durchführung des Komplettabgleiches wenden Sie sich bitte direkt an den Support Ihrer Clubverwaltungssoftware (CVS).
- Anschließend melden Sie uns bitte die Anzahl der Ihrem Golfclub angehörigen Personen per 30. September 2026, indem Sie an diesem Tag oder möglichst zeitnah an einem Folgetag in der von Ihnen genutzten CVS den entsprechenden Programmpunkt („Verbandsstatistik“, „DGV-Mitgliederstatistik“, „DGV-Statistiken“) aufrufen. Durch diese Funktion wird dem DGV die Mitgliederstatistik Ihres Golfclubs automatisch auf elektronischem Weg übersandt. Darüber hinaus wird automatisch eine PDF-Datei generiert, die Sie bitte als Freigabe per E-Mail an die Mailadresse [email protected] senden.
Im Bedarfsfall finden Sie Anleitungen zur Erstellung der Statistik in den Dokumentationen Ihres CVS-Herstellers oder Sie erhalten eine aktuelle Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erstellung der benötigten Statistik durch Ihren CVS- Support.
Sollten Sie weitergehende Fragen zur Mitgliederbestandserhebung haben, wenden Sie sich bitte an die IT-Abteilung des DGV (E-Mail: [email protected]) oder Ihren CVS-Support.
Wer muss gemeldet werden?
- Es sind alle dem Golfclub als Vereinsmitglieder bzw. Inhaber eines Spielrechtsvertrages angehörigen Personen unabhängig von ihrem Mitgliedschaftsstatus und unabhängig vom Alter zu melden. So sind z.B. auch Zweitmitglieder, passive Mitglieder, Jahresmitgliedschaften und auch hinsichtlich der Nutzung der Golfanlage eingeschränkte Mitgliedschaftsformen (z.B. fünfmaliges Spielrecht) zu berücksichtigen. Vereinsmitglieder, die zum Jahresende gekündigt haben, d. h. am 30. September noch Mitglied des Vereins sind, sind ebenfalls in die Bestandserhebung einzubeziehen.
- Firmenmitgliedschaften sind mit der Anzahl der eingeräumten Spielrechte zu melden, wobei bei fehlender altersmäßiger Zuordnung die Eingruppierung in die „älteste" Altersgruppe vorzusehen ist.
- Die Altersgruppen sind nach dem Geburtsjahrgang zu untergliedern.
- Bei Betreibergesellschaften mit Spielbetrieb sind (wie bei Golfvereinen auch) alle angeschlossenen Personen zu melden, unabhängig davon, ob diese Personen über einen Handicap Index verfügen und/oder für diese ein DGV-Ausweis ausgegeben wurde.
Die oben genannten Vorgaben werden bei aktueller und korrekt eingestellter CVS unter dem entsprechenden Programmpunkt („Verbandsstatistik", „DGV-Mitgliederstatistik", „DGV-Statistiken") automatisch berücksichtigt. Die Erstellung der Bestandsmeldung benötigt aus diesem Grunde nur wenige Minuten.
Bitte geben Sie wenn möglich nur eine Meldung ab, indem Sie eventuelle Korrekturen von Mitgliederdaten vor Abgabe durchführen.
Die Satzungsregelung zum DGV-Jahresbeitrag finden Sie in § 9 DGV-Satzung. Für die Meldung an den DGV gilt nach den DGV-Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien (Ziff. 11, Stand 12.09.2021) der 15. Oktober 2026 als Endtermin.
Wir bitten dennoch die Meldung genau am Stichtag 30. September 2026 durchzuführen.
Zugleich bitten wir zu beachten, dass im Falle einer nicht fristgerechten oder nachvollziehbaren Meldung bis spätestens zum 15. Oktober 2026 eine Bestandsermittlung auf Grundlage der im DGV-Intranet hinterlegten Bestandsdaten oder im Wege der Schätzung erfolgt (Ziff. 11 Abs. 2 S. 2 AMR). Die Satzung sowie alle weiteren Verbandsordnungen finden Sie im DGV-Serviceportal im Bereich Ihr Verband - Verbandsmitgliedschaft - Verbandsregularien.

